Mit 140 km/h über das Mainufer: Lange Haftstrafe nach tödlichem Raser-Unfall

Frankfurt am Main - Nach einem schweren Verkehrsunfall am Mainufer in Frankfurt mit einem Todesopfer ist der Unfallverursacher vom Landgericht zu fünf Jahren und drei Monaten verurteilt worden.

Es war bereits der dritte Anlauf vor Gericht, nachdem der Bundesgerichtshof die zwei vorherigen Urteile kassiert hatte.
Es war bereits der dritte Anlauf vor Gericht, nachdem der Bundesgerichtshof die zwei vorherigen Urteile kassiert hatte.  © dpa/Frederik von Erichsen

Die Richter gingen am Montag von Totschlag und Straßenverkehrsgefährdung aus, bezogen in das Urteil aber auch eine zwischenzeitliche Verurteilung wegen mehrerer Wohnungseinbrüche mit ein.

Der inzwischen 27 Jahre alte Angeklagte war im April 2015 mit mehr als 140 km/h auf der Mainuferstraße im Stadtteil Schwanheim unterwegs und überfuhr mehrere rote Ampeln.

An einem Autobahnzubringer stieß er mit einem anderen Fahrzeug zusammen, das 28 Meter weit weggeschleudert wurde und dessen Fahrer an der Unfallstelle starb.

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Zunächst wurde der Mann zu drei Jahren Haft verurteilt, 2019 schließlich zu fünf Jahren wegen Totschlags. Beide Urteile wurden jeweils später vom Bundesgerichtshof kassiert. Die letzte Aufhebung wurde unter anderem mit der Gesamtstrafenbildung begründet.

Im dritten Urteil wurden dem geständigen Angeklagten zwei Monate der Strafe "wegen rechtsstaatswidriger Verfahrensverzögerung" erlassen.

Es sei "erschreckend", wie lange solch ein Verfahren dauern könne, sagte der Vorsitzende Richter im Hinblick auf die mehr als sieben Jahre seit dem Vorfall.

Auch das dritte Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Der Verteidiger will eine erneute Revision überprüfen. Er hatte eine Haftstrafe von höchstens vier Jahren beantragt.

Titelfoto: dpa/Frederik von Erichsen

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