Illegales Autorennen mit 117 km/h: Konkurrent entpuppt sich als Polizist

Frankfurt am Main - Wer auf der Straße ein illegales Autorennen austrägt, muss mit Strafen rechnen. Doch wie ist es zu werten, wenn sich der vermeintliche Gegner als Zivilstreife herausstellt?

Keine Rennpiste: Wer auf öffentlichen Straßen illegale Autorennen austrägt, muss mit Strafen rechnen. Das musste ein Ampelraser, der mit 117 km/h unterwegs war, nun feststellen. (Symbolfoto)
Keine Rennpiste: Wer auf öffentlichen Straßen illegale Autorennen austrägt, muss mit Strafen rechnen. Das musste ein Ampelraser, der mit 117 km/h unterwegs war, nun feststellen. (Symbolfoto)  © 123rf/Christian Horz

Wer sich mit anderen auf öffentlichen Straßen ein illegales Autorennen liefert, muss mit Folgen wie Strafen und Führerscheinverlust rechnen.

Der Umstand liegt auch dann vor, wenn sich der Kontrahent als Zivilstreife der Polizei entpuppt. Das zeigt ein Urteil des Amtsgerichts Frankfurt am Main, auf das die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) hinweist.

Ein Autofahrer brauste an einer Ampel mit einem Kavalierstart los. Eine beobachtende Zivilstreife wollte daraufhin eine Verkehrskontrolle vornehmen und den Autofahrer überholen.

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Just in dem Moment gab der Mann mit seinem Auto Gas, erreichte mindestens 117 km/h. Er hielt die Überholenden für einen mutmaßlichen Rennkonkurrenten.

Der Mann musste sich vor Gericht verantworten.

Urteil: hohe Geldstrafe, Führerscheinentzug und Auto weg

Das Urteil: 5600 Euro Geldstrafe wegen des illegalen Kraftfahrzeugrennens. Zusätzlich wurden der Führerschein und das Auto eingezogen.

Eine neue Fahrerlaubnis konnte er erst nach fünf Monaten beantragen. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der Mann grob rechtswidrig mit unangepasster Geschwindigkeit fuhr, das erlaubte Tempo um mehr als das Doppelte überschritt.

Dass die Polizisten die Tat durch ihr Verhalten provoziert hätten, erkannte das Gericht nicht. Sie hatten sich demnach nicht rechtswidrig verhalten und auch nicht den Mann verleiten wollen.

Es wäre den Beamten nur darauf angekommen, diesen anzuhalten. Zudem hätte sich dieser durch diese Überholverhalten nicht provozieren lassen dürfen.

Titelfoto: 123rf/Christian Horz

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