Mädchen (†4) zu Tode gespritzt: Arzt muss jetzt wegen Mordes noch länger in den Knast
Von Jenny Tobien
Frankfurt am Main/Kronberg im Taunus - Nach dem Tod eines kleinen Mädchens in einer Zahnarztpraxis ist der Narkosearzt in einem erneuten Prozess zu 13 Jahren und 6 Monaten Haft verurteilt worden.
Er habe sich etwa des Mordes und des versuchten Mordes in drei Fällen schuldig gemacht, erklärte der Richter am Frankfurter Landgericht. So habe der Mann unter anderem mit Verdeckungsabsicht gehandelt.
Der Anästhesist hatte im September 2021 in der Praxis in Kronberg im Hochtaunuskreis insgesamt vier Kindern verunreinigtes Narkosemittel gespritzt sowie weitere eklatante Hygienefehler begangen. Die Kinder erlitten eine Blutvergiftung.
Ein vierjähriges Mädchen starb noch in der Nacht auf dem Zahnarztstuhl. Ein Junge und ein weiteres Mädchen mussten in der Frankfurter Uniklinik künstlich beatmet werden und überlebten nur knapp.
In erster Instanz wurde der ehemalige Arzt von einer anderen Kammer des Landgerichts unter anderem wegen Totschlags zu zehneinhalb Jahren Haft verurteilt.
Die Staatsanwaltschaft ging das nicht weit genug: Sie legte erfolgreich Revision beim Bundesgerichtshof (BGH) ein.
Staatsanwaltschaft forderte lebenslange Haft
Die Anklagebehörde hatte eine lebenslange Haftstrafe gefordert. Sie argumentierte in ihrem Plädoyer in der vergangenen Woche, der deutsche Anästhesist habe seine schweren Behandlungsfehler vertuschen wollen und dafür das Leben seiner kleinen Patienten aufs Spiel gesetzt.
Die Verteidigung des Angeklagten hatte dieser Darstellung widersprochen. Hätte er beabsichtigt, seine Handlungen zu verdecken, wäre es demnach eher in seinem Interesse gewesen, den Tod des Mädchens und damit die intensiven Ermittlungen zu verhindern.
Sein Verhalten begründete die Verteidigung stattdessen mit Übermüdung und Überarbeitung. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
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