29-Jährige sticht Freundin ins Auge, weil sie nicht nachschenkte: Haftstrafe beschlossen!
Frankfurt am Main - Nach einem Angriff mit einer Glasscherbe ist eine Frau vom Landgericht Frankfurt zu viereinhalb Jahren Haft verurteilt worden.

Die Richter gingen am Mittwoch von schwerer Körperverletzung aus, das Opfer ist seither auf dem linken Auge blind. Versuchten Totschlag sahen die Richter dagegen nicht, weil die 29 Jahre alte Täterin rechtzeitig von weiterer Gewalt zurückgetreten sei. Der Lebensgefährte (43) der Frau wurde wegen gefährlicher Körperverletzung zu zwei Jahren und drei Monaten Haft verurteilt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Die Tat hatte sich im Januar vergangenen Jahres nach einem Trinkgelage in der Wohnung des späteren Opfers in Hattersheim (Main-Taunus-Kreis) ereignet. Weil die Gastgeberin nicht mehr nachschenkte, geriet man in Streit.
Während der Mann nach zwei schweren Schlägen gegen das Opfer die Wohnung bereits verlassen hatte, versetzte die Frau der 49-Jährigen zwölf Stiche und Schnitte am ganzen Körper, von denen einer das linke Auge traf.
Laut Urteil konnte der genaue Sachverhalt aufgrund der starken Alkoholisierung der drei Personen nicht mehr zweifelsfrei aufgeklärt werden.
Insbesondere stehe es nicht mit Sicherheit fest, in welchem Zustand das Opfer gewesen sei, als die Frau die Wohnung fluchtartig verlassen habe. Im Gegensatz zur Staatsanwaltschaft sahen die Richter der Schwurgerichtskammer deshalb kein versuchtes Tötungsdelikt. Die Anklagevertreterin hatte sechseinhalb Jahre Haft beantragt, die Verteidigung "höchstens drei".
Originalmeldung: 2. November, 5.27 Uhr. Aktualisiert: 16.34 Uhr
Titelfoto: Paul Zinken/dpa