Barkeeper soll Schülerinnen gewaltsam abgefüllt und beklaut haben: Angeklagter streitet alles ab

Hamburg – Nachdem der erste Termin der Hauptverhandlung im vergangenen Jahr kurzfristig aufgrund einer Corona-Erkrankung des Angeklagten ausgesetzt wurde, ist am Dienstag der Prozess gegen einen ehemaligen Barkeeper vor dem Amtsgericht Hamburg gestartet. Die Staatsanwaltschaft wirft dem 45-Jährigen gefährliche Körperverletzung, Nötigung und Diebstahl in besonders schwerem Fall vor.

Der Angeklagte (45) neben seinem Verteidiger Christian Esche im Saal des Amtsgerichts Hamburg.
Der Angeklagte (45) neben seinem Verteidiger Christian Esche im Saal des Amtsgerichts Hamburg.  © Madita Eggers/TAG24

Am 28. September 2021 soll der Angeklagte als Angestellter einer Lasertag-Arena am Spielbudenplatz auf der Hamburger Reeperbahn mit der Betreuung der 10. Klasse einer Mädchenrealschule aus Weiden in Bayern beauftragt gewesen sein.

Während die 16 Schülerinnen und ihre zwei Lehrkräfte in der Arena tätig waren, soll der 45-Jährige mit einem Zweitschlüssel die Schließfächer geöffnet und insgesamt 385 Euro Bargeld erbeutet haben. Geschädigt wurden dabei laut Staatsanwaltschaft neun Schülerinnen und eine Lehrerin. Alle sollen ihr Geld bereits am Tatabend von dem Angeklagten wieder ausgezahlt bekommen haben.

Des Weiteren wird dem gebürtigen Wiener vorgeworfen, im Barbereich mehreren minderjährigen Schülerinnen gegen deren Willen Alkohol eingeflößt haben. Eine 15-jährige Schülerin soll er am Hals gepackt, ihren Kopf festgehalten und ihr rund zehn Shots des Likörs "Ficken" in den Mund geschüttet haben.

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Weitere Schülerinnen sollen gegenüber der Polizei von ähnlichen Erlebnissen berichtet haben. Zeugen waren am Dienstag noch keine geladen.

Der Angeklagte will lediglich beim Trinken "behilflich" gewesen sein

Der Angeklagte (45) kurz vor Beginn des Prozesses am Dienstag.
Der Angeklagte (45) kurz vor Beginn des Prozesses am Dienstag.  © Madita Eggers/TAG24

Der Angeklagte ließ über seinen Verteidiger eine Erklärung verlesen, in der er die Vorwürfe abstritt. Er sei damals nur Aushilfe in der Lasertag-Arena gewesen und hätte gar keinen Zugang zu einem Zweitschlüssel gehabt.

Auch sei er den Mädchen mit deren Einvernehmen beim Trinken lediglich "behilflich" gewesen, in der Annahme, sie wären bereits volljährig. Dass es sich bei der Gruppe um eine Schulklasse gehandelt hat, habe er angeblich nicht gewusst.

Die vermissten Geldbeträge habe der 45-Jährige den Geschädigten nur aus eigener Tasche erstattet, weil er seinen Arbeitgeber nicht mit einer Anzeige bei der Polizei kompromittieren wollte.

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Auf den Hinweis des Richters, dass das Geld genau in der Stücklung zurückgezahlt wurde, wie es entwendet worden war, entgegnete der Verteidiger: Jede Geschädigte sei einzeln an seinen Mandanten herangetreten, hätte den vermissten Betrag genannt und er hätte diesen dann auch einzeln ausgezahlt. Warum der Angeklagte mal eben 400 Euro in seiner Brieftasche hatte oder ob das Geld aus der Kasse des Betriebes stammte, konnte nicht geklärt werden.

Der Richter will zudem mithilfe von Zeugenaussagen sein Augenmerk auch auf die Aussagen mehrerer Mädchen richten, der Angeklagte habe nicht nur Alkohol "eingeflößt", sondern auch "gestreichelt und umarmt" sowie Schlafplätze angeboten. Wobei der Verteidiger darauf hinwies, dass diese Vorwürfe nicht Teil der Anklage sind.

In mindestens einem Folgetermin sollen Teile der Schülerinnen und eine Lehrerin gehört werden. Zudem soll ein Alkohol-Sachverständiger prüfen, ob der Tatbestand der "gefährlichen Körperverletzung" erfüllt wird.

Titelfoto: Madita Eggers/TAG24

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