42-Jähriger stach Bekanntem mit Messer in den Hals: So lautet das Urteil!

Hamburg - Wegen versuchten Mordes und gefährlicher Körperverletzung hat das Landgericht Hamburg am Montag einen Angeklagten zu acht Jahren Haft verurteilt!

Das Landgericht Hamburg hat den Angeklagten wegen versuchten Mordes zu acht Jahren Haft verurteilt. (Symbolfoto)
Das Landgericht Hamburg hat den Angeklagten wegen versuchten Mordes zu acht Jahren Haft verurteilt. (Symbolfoto)  © Daniel Bockwoldt/dpa

Nach Überzeugung der Strafkammer war der 42-Jährige in der Nacht zum 29. April mit einem anderen Mann in dessen Wagen an einen abgelegenen Ort in Hamburg-Billwerder gefahren, wie ein Gerichtssprecher mitteilte.

Dort stach er dem Fahrer mit einem Messer in den Hals. Der 43-Jährige erlitt eine potenziell lebensbedrohliche Schnittwunde und musste notoperiert werden.

Das genaue Motiv der Tat konnte das Gericht nicht aufklären. Beide Männer kannten sich. Der 43-Jährige habe den Jüngeren bei sich aufgenommen, um ihn vor Obdachlosigkeit zu bewahren. Nun sollte er wieder ausziehen und ein Darlehen zurückzahlen.

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Der Angeklagte habe möglicherweise aus dem Abhängigkeitsverhältnis ausbrechen wollen. Auch ein sexuelles Interesse des bisexuellen Geschädigten an dem Angeklagten könne bei der Tat eine Rolle gespielt haben.

Vieles spricht für eine Tötungsabsicht des Angeklagten

Ein Justizbeamter steht in einem Gerichtssaal im Hamburger Landgericht.
Ein Justizbeamter steht in einem Gerichtssaal im Hamburger Landgericht.  © Christian Charisius/dpa

Der Angeklagte hatte erklärt, er habe in Notwehr gehandelt. Der 43-Jährige habe ihn mit dem Messer angreifen wollen. Er habe ihn jedoch entwaffnen können. Dabei habe sich der 43-Jährige quasi selbst verletzt.

Diese Darstellung sei aus gerichtsmedizinischer Sicht sehr unwahrscheinlich, hieß es in der Urteilsbegründung.

Für eine Tötungsabsicht des Angeklagten sprach nach Ansicht des Gerichts, dass mit dem blutigen Messer noch versucht wurde, einen Hinterreifen des Autos zu zerstechen.

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Der Verletzte hatte den Angreifer aus dem Wagen gedrängt und war geflüchtet. Außerdem hatte der Angeklagte vier Flaschen Grillanzünder dabei, womit er vermutlich nach der Tat das Auto anzünden wollte.

Mit dem Urteil entsprach die Kammer der Forderung der Staatsanwaltschaft. Die Verteidigung hatte Freispruch gefordert. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Titelfoto: Daniel Bockwoldt/dpa

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