Hamburger Boxer wehrt sich gegen Doping-Vowürfe

Hamburg - Ein Hamburger Profi-Boxer sollte wegen des Besitzes von Dopingmitteln eine Strafe von 3000 Euro zahlen. Das wollte der Sportler nicht auf sich sitzen lassen.

Der 30 Jahre alte Hamburger Boxer hatte an keinen offiziellen Wettkämpfen teilgenommen, als die Doping-Mittel bei ihm gefunden wurden.
Der 30 Jahre alte Hamburger Boxer hatte an keinen offiziellen Wettkämpfen teilgenommen, als die Doping-Mittel bei ihm gefunden wurden.  © John Locker/dpa

"Doping ist keine Bagatelle", stellte der Richter am Amtsgericht Bergedorf am Freitag klar. "Es ist verwerflich gegenüber den Mitbewerbern und gesundheitsgefährdend für die Täter." Es gebe zahlreiche erschreckende Beispiele von Langzeitfolgen bis hin zum Tod.

Verhandelt wurde am Amtsgericht der Fall eines 30-jährigen Profi-Boxers aus Hamburg, bei dem im April 2020 zwei Ampullen mit anabolen Steoriden gefunden worden sein sollen.

Der Angeklagte hatte bereits einen Strafbefehl über 3000 Euro erhalten, gegen den er am Amtsgericht Bergedorf in Widerspruch ging.

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Der Richter sah die Verantwortung für Doping-Kontrollen in erster Linie bei den Sportverbänden selbst und erst in zweiter Instanz bei der Justiz. "Selbst wenn einige Sportverbände da leider nicht die notwendige Ernsthaftigkeit walten lassen", kritisierte der Jurist.

Im Laufe des Prozesses wurde schnell klar, dass das Verfahren sehr zugunsten des Angeklagten verlief.

Sachverständiger: "Es gibt keine Hinweise auf Testosteron"

Zunächst einmal hatte die vorgeschriebene jährliche Blutuntersuchung des Boxers keinerlei Hinweise auf den Missbrauch von Steoriden auf Testosteronbasis geliefert - auch wenn der verantwortliche Mediziner einräumte, dass diese Untersuchungen nicht speziell für den Nachweis für Testosteron geeignet sei.

Zumal das Hormon bereits nach einigen Tagen nicht mehr nachweisbar sei. "Es gibt keine Hinweise auf Testosteron. Es kann aber auch nicht ausgeschlossen werden", teilte der Sachverständige mit.

Für den Richter war allerdings auch entscheidend, dass die Nutzung des Dopingmittels im Wettkampfbetrieb illegal ist. Dem Angeklagten konnte aber weder eine Nutzung von illegalen Substanzen nachgewiesen werden, noch habe er 2020 an irgendwelchen offiziellen Boxkämpfen teilgenommen. Gekämpft hatte er zuvor 2019 und danach erst wieder 2022.

Hinzu kam: Bei der gefundenen Menge an Wirkstoff in Höhe von 837,24 Milligramm handelte es sich gerade mal um die 1,3-fache Menge dessen, was überhaupt strafrechtlich relevant ist. Der Richter regte daher an, das Verfahren wegen Geringfügigkeit einzustellen, zumal der Angeklagte nicht vorbestraft ist.

Sowohl die Staatsanwaltschaft als auch der Angeklagte stimmten der Einstellung des Verfahrens zu. Somit muss der Boxer die zunächst veranschlagte Strafe in Höhe 3000 Euro nun doch nicht zahlen.

Titelfoto: John Locker/dpa

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