Lebenslang-Urteil für Mörder von Matheus (†28) aufgehoben

Hamburg - Im Falle des in Hamburg getöteten Matheus A. (†28) aus Brasilien hat der Bundesgerichtshof (BGH) den Schuldspruch wegen Mordes gegen den damals 46 Jahre alten Täter aufgehoben.

Mehrere Monate suchte die Polizei nach Matheus A. (†28). Da war er längst getötet.
Mehrere Monate suchte die Polizei nach Matheus A. (†28). Da war er längst getötet.  © Montage: Polizei Hamburg

Das geht aus einem am Montag veröffentlichten Beschluss des 5. Strafsenats hervor, in dem eine neue Verhandlung zur rechtlichen Bewertung der Tat vor einer anderen Strafkammer des Landgerichts angeordnet wird.

Das Hamburger Landgericht war im April 2021 zu der Überzeugung gekommen, dass der zum Zeitpunkt der Verurteilung 46 Jahre alte Täter sein Opfer in seiner Wohnung mit Drogen betäubt hatte, ihn zum Sex zwingen wollte und ihn dabei ermordete. Die Leiche des Brasilianers versteckte er danach monatelang in seiner Wohnung. Das Landgericht hatte den Mann unter anderem wegen Mordes in Tateinheit mit versuchtem schweren sexuellen Übergriff zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe als Gesamtstrafe verurteilt.

In seinem Beschluss hat der BGH das Mordurteil nun jedoch als nicht tragfähig bewertet.

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Grund hierfür sei, dass aufgrund der starken Verwesung der Leiche nicht mehr genau geklärt werden konnte, welche Handlung des Täters den Tod des 28-Jährigen herbeigeführt hatte: das Verabreichen der Drogen, die im Zuge einer tätlichen Auseinandersetzung zugefügten Verletzungen oder das Einwirken auf den Mund des Opfers, um dieses am Schreien zu hindern.

BGH spricht von mangelhafter Beweisführung

Der Täter kommt jetzt mit weniger als lebenslang davon.
Der Täter kommt jetzt mit weniger als lebenslang davon.  © Ulrich Perrey/dpa

Eine Verurteilung wegen Mordes setze jedoch voraus, dass der Angeklagte bei allen Handlungen, die für sich allein oder in ihrer Kombination den Tod des Opfers herbeigeführt haben könnten, ein Mordmerkmal hätte verwirklichen müssen.

Bei der tätlichen Auseinandersetzung könne dies jedoch nicht mit Sicherheit bejaht werden, was unter anderem auf mangelhafte Beweiswürdigung bei der Darstellung der Ergebnisse der gutachterlichen Auswertung der am Tatort gesicherten DNA-Spuren zurückzuführen sei.

Da somit nicht ausgeschlossen werden kann, dass auch eine Handlung des Täters ohne vorliegendes Mordmerkmal zum Tod des 28-Jährigen geführt haben könnte, scheidet eine Verurteilung wegen Mordes aus, wie der Strafsenat mitteilte.

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Der Täter war in seinem Prozess im April 2021 zudem wegen schwerer Vergewaltigung und gefährlicher Körperverletzung verurteilt worden, nachdem das Gericht es als erwiesen angesehen hatte, dass er 2018 einem Bekannten ein Getränk mit K.o.-Tropfen gab, den Bewusstlosen vergewaltigte und davon Fotos und Videos machte.

Über den Umfang der Aufhebung der Gesamtstrafe muss nun das Hamburger Landgericht erneut verhandeln.

Erstmeldung: 15.51 Uhr. Aktualisiert: 16.34 Uhr.

Titelfoto: Montage: Ulrich Perrey/dpa, Polizei Hamburg

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