Nach tödlichem Balkonsturz: Jetzt steht das Urteil für Ex-Freund fest
Von Stephanie Lettgen
Hamburg - Knapp ein Jahr nach dem tödlichen Sturz einer 36-Jährigen aus dem vierten Stock eines Wohnhauses im Stadtteil Eilbek hat das Landgericht Hamburg ihren damaligen Freund zu einer Freiheitsstrafe von sieben Jahren verurteilt.
Alles in Kürze
- Ex-Freund wegen Körperverletzung mit Todesfolge verurteilt
- Freiheitsstrafe von sieben Jahren im Landgericht Hamburg
- Tatort war eine Wohnung in Eilbek, Hamburg
- Opfer starb nach Sprung vom Balkon
- Urteil ist noch nicht rechtskräftig

Der Richterspruch gegen den heute 33-Jährigen erging wegen Körperverletzung mit Todesfolge, gefährlicher Körperverletzung und versuchten Totschlags durch Unterlassen.
Nach Überzeugung des Gerichts geriet der mehrfach vorbestrafte Angeklagte am 17. August 2024 mit seiner Freundin in deren Wohnung in einen Streit. Dabei fügte der Angeklagte ihr demnach unter anderem eine blutende Schnittverletzung mit einem Brotmesser am Daumen zu, riss ihr büschelweise Haare aus und hielt ihr mit den Händen die Atemwege zu.
Die Frau sei daraufhin in Panik vom Balkon gesprungen, sagte die Vorsitzende Richterin. Der Mann habe ohne Rettungsbemühungen die Wohnung verlassen und sei geflüchtet.
Das Urteil gegen den Angeklagten, der nach eigenen Angaben die marokkanische und die libysche Staatsangehörigkeit hat, ist noch nicht rechtskräftig. Ein Sachverständiger ging von voller Schuldfähigkeit aus.
Zuvor hatte die Polizei öffentlich nach dem Ex-Freund gesucht
Nach dem tödlichen Balkonsturz, der in Hamburg für viel Aufsehen gesorgt hatte, hatte die Polizei in der Öffentlichkeitsfahndung die Bezeichnung "Ex-Freund" benutzt.
Im Laufe des Prozesses stellte sich nach Angaben der Gerichtssprecherin heraus: "Es soll sich um eine On-off-Beziehung gehandelt haben. Zu Zeitpunkt der Tat soll sie bestanden haben", sagte sie.
Titelfoto: David Hammersen/dpa