Nach tödlichem Lastwagen-Unfall: So lautet das Urteil!

Von Christiane Bosch

Hamburg - Ein Lastwagenfahrer, der beim Anfahren in einem Hamburger Verkehrsstau einen Fußgänger übersehen und überrollt hatte, ist vom Vorwurf der fahrlässigen Tötung freigesprochen worden.

Der 45 Jahre alte Lastwagenfahrer musste sich vor dem Hamburger Amtsgericht St. Georg verantworten.
Der 45 Jahre alte Lastwagenfahrer musste sich vor dem Hamburger Amtsgericht St. Georg verantworten.  © Christiane Bosch/dpa

"Ich bin zu der Überzeugung gelangt, dass Ihnen hier kein Fahrlässigkeitsvorwurf gemacht werden kann", sagte die Vorsitzende Richterin des Amtsgerichts Hamburg-St. Georg zur Urteilsverkündung zu dem 45 Jahre alten Angeklagten.

Der 65 Jahre alte Fußgänger wollte im November 2022 in Hamburg-Billstedt den Schiffbeker Weg bei hohem Verkehrsaufkommen und stark zähflüssigem Verkehr zwischen den zunächst stehenden Fahrzeugen überqueren. Dabei wurde er von dem Lastwagen des Angeklagten angefahren und überrollt. Der 65-Jährige starb noch an der Unfallstelle.

"Es ist nach meinem Verständnis nicht möglich, wieder anzufahren und dabei mit völliger Sicherheit auszuschließen, dass jemand in den toten Winkel gelaufen ist, während Sie gerade alle anderen Spiegel prüfen", sagte die Richterin des Amtsgerichts weiter.

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Der Angeklagte hatte vor Gericht ausgesagt, dass er vor dem Anfahren mehrfach alle Spiegel kontrolliert hatte und auch die Sensoren wegen möglicher Hindernisse nicht angesprungen waren.

Er habe dank seiner langjährigen Erfahrung eine Kontrollroutine und fahre auch stets ohne Radio und mit einem leicht offenen Fenster, damit er auch die Geräusche von draußen wahrnehme.

Fußgänger war wohl im toten Winkel unterwegs

Ein Sachverständiger hatte zudem erklärt, dass es sehr wahrscheinlich sei, dass der Fußgänger nicht nur längere Zeit im toten Winkel des Fahrzeuges gelaufen, sondern auch sehr nah vor dem Lastwagen unterwegs gewesen war.

"Deswegen haben Sie hier alles richtig gemacht, auch wenn es tragisch geendet ist. Man kann Ihnen hier nichts vorwerfen", sagte die Richterin weiter.

Titelfoto: Christiane Bosch/dpa

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