Überraschende Wendung: "Prince Charming" pöbelte betrunken auf dem Weihnachtsmarkt

Hamburg - Am Dienstag musste sich ein 39-jähriger Security-Mitarbeiter wegen eines mutmaßlichen Angriffs auf den Reality-TV-Star Nicolas Puschmann (31) vor Gericht verantworten. Dieser bestritt den Vorwurf. Puschmann hingegen war in der Tatnacht zu betrunken, um sich überhaupt noch an etwas zu erinnern.

Nicolas Puschmann konnte sich während des Prozesses an nichts mehr erinnern.
Nicolas Puschmann konnte sich während des Prozesses an nichts mehr erinnern.  © Rolf Vennenbernd/dpa

Im Dezember 2021 soll Deutschlands erster "Prince Charming" Nicolas Puschmann (31) von dem 39-jährigen Security-Mitarbeiter P. auf dem Hamburger "Santa Pauli" Weihnachtsmarkt beleidigt und mehrfach mit der rechten Faust geschlagen worden sein.

Wie sich im heutigen Prozess herausstellte, entsprach das nicht ganz der Wahrheit.

Der Verteidiger von P. vermutete zum Prozessbeginn eine vorgetäuschte Straftat seitens des mutmaßlich Geschädigten. Der Angeklagte wollte sich am Dienstag nicht selbst zu dem Fall äußern. Anders, als es auch in der Anklage steht, habe er Puschmann nicht zuerst geschlagen, verlas der Verteidiger im Namen des Angeklagten.

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Vielmehr habe der 31-Jährige ihn beleidigt, bedrohlich vor ihm gestanden und ihn schließlich auch geschlagen, nachdem der Security-Mitarbeiter den mit 1,66 Promille Atemalkohol stark angetrunkenen Puschmann des Platzes verweisen wollte.

Außerdem habe der Reality TV-Star den 39-Jährigen unter anderem als "Fettwanze" betitelt und noch andere vulgäre Beleidigungen vom Stapel gelassen, erinnerte sich eine 47-jährige Zeugin an den Vorfall. Er sei sehr betrunken und aggressiv gewesen.

Der Angeklagte habe Puschmann zunächst abgewehrt. Es folgte ein Schlag des 31-Jährigen, woraufhin sich der Security-Mitarbeiter - laut seines Anwalts - ebenfalls mit einem Schlag verteidigt habe.

Nicolas Puschmann weiß von nichts mehr

Puschmann selbst konnte während seiner Zeugenaussage weder die Tat bestreiten, noch bestätigen. Nach Angaben des 31-Jährigen könnte es jedoch sein, dass er sich nicht gut verhalten habe, aggressiv war. Selbst den Angeklagten erkannte er im Prozess nicht.

Er habe keinerlei Erinnerungen an den Vorfall oder den anschließenden Polizeieinsatz, so Puschmann. Auch wisse er nicht mehr, ob er - wie er zuvor behauptet hatte - von dem Angeklagten als "Schwuchtel" betitelt wurde. Er habe mit der Tat abgeschlossen.

Wie nicht anders zu erwarten, wurde der Angeklagte P. nach einem kurzen Gerichtsprozess freigesprochen. Die Kosten für das Verfahren fallen der Staatskasse zur Last.

Titelfoto: Rolf Vennenbernd/dpa

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