Verfassungs-Gericht weist Wahlprüfungs-Beschwerde von FDP-Politiker zurück

Hamburg - Das Hamburgische Verfassungsgericht hat eine Prüfungsbeschwerde eines FDP-Politikers gegen die Bürgerschaftswahl von 2020 zurückgewiesen.

Carl Cevin-Key Coste (27) hatte 2020 auf der FDP-Landesliste kandidiert und war leer ausgegangen.
Carl Cevin-Key Coste (27) hatte 2020 auf der FDP-Landesliste kandidiert und war leer ausgegangen.  © Jonas Walzberg/dpa

Die vom früheren Chef der Hamburger Jungliberalen, Carl Cevin-Key Coste (27), vorgebrachten Beanstandungen begründeten keine Wahlfehler, die die Gültigkeit der Wahl berühren würden, urteilte das Gericht am Freitag.

Damit sei auch keine Neuauszählung der Stimmen nötig. Zudem habe es keine Fehler bei der Auszählung der Stimmen gegeben, die Auswirkungen auf das Scheitern der FDP an der Fünf-Prozent-Hürde zur Folge gehabt haben könnten.

Coste hatte 2020 auf der FDP-Landesliste kandidiert und war leer ausgegangen. Er wollte die Wahl für ungültig erklären lassen und hatte dafür Wahlfehler und Wahlrechtsverstöße geltend gemacht.

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Zum einen ging es um die Einrichtung von Wahlkreisen mit unterschiedlich vielen Mandaten, zum anderen sah er die Chancengleichheit bei der Wahl durch die Öffentlichkeitsarbeit der Bürgerschaft verletzt. Außerdem beanstandete er die sogenannte "Heilungsregel".

In keinem der Punkte folgte ihm das Gericht.

Titelfoto: Jonas Walzberg/dpa

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