Gericht stoppt Abschiebung von kurdischem Baby ohne Eltern

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Von Jens Albes

Wiesbaden - Ein kurdisches Baby darf nicht ohne seine Eltern aus Hessen in die Türkei abgeschoben werden. Das Verwaltungsgericht Wiesbaden setzte einen entsprechenden Bescheid des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) vorerst aus, wie ein Gerichtssprecher mitteilte.

Die gerade einmal ein paar Monate alte Tochter des kurdischen Paares wird vorerst nicht aus Hessen in die Türkei abgeschoben. (Symbolfoto)
Die gerade einmal ein paar Monate alte Tochter des kurdischen Paares wird vorerst nicht aus Hessen in die Türkei abgeschoben. (Symbolfoto)  © Fabian Strauch/dpa

Dass ein dreimonatiges Mädchen "nicht von den Eltern getrennt werden sollte, liegt auf der Hand", heißt es in dem unanfechtbaren Eilbeschluss (7 L 2405/26.WI.A).

Das BAMF mit Hauptsitz in Nürnberg hatte bereits 2025 die Asylanträge der aus der Türkei stammenden kurdischen Eltern des Babys abgelehnt. Dagegen klagen diese - bislang ohne abschließende Entscheidung. Die Familie lebt gegenwärtig im Gerichtsbezirk des Verwaltungsgerichts Wiesbaden.

Für ihr in diesem Jahr in Deutschland geborenes Kind beantragten die geflohenen Eltern erst nach den jüngsten Verschärfungen des Flüchtlingsrechts Asyl. Demnach greift inzwischen nach einer Klage nicht mehr grundsätzlich ein vorläufiger Abschiebestopp.

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Laut dem Eilbeschluss muss angesichts der verfassungsrechtlichen Pflicht zum Schutz von Familien jedoch der Einzelfall betrachtet werden. Ein hohes Gewicht habe die Betroffenheit eines sehr kleinen Kindes, "das den nur vorübergehenden Charakter einer räumlichen Trennung möglicherweise nicht begreifen kann und diese rasch als endgültigen Verlust erfährt", hieß es.

Gericht kritisiert Bundesbehörde

Die Asylanträge der Eltern wurden abgelehnt. Eine Klage gegen die Ablehnung läuft allerdings noch. (Symbolfoto)
Die Asylanträge der Eltern wurden abgelehnt. Eine Klage gegen die Ablehnung läuft allerdings noch. (Symbolfoto)  © Kai Pfaffenbach/Reuters

Dies gelte in solchen Fällen auch bei Eltern ohne dauerhaftes Aufenthaltsrecht im Bundesgebiet, die nur während ihres Asylverfahrens hier bleiben dürften.

Das Verwaltungsgericht Wiesbaden verwies auf mehrere andere entsprechende Gerichtsentscheidungen und kritisierte: Dass das BAMF "sich weigert, diese mittlerweile herrschende Rechtsprechung anzuerkennen, ist für das Gericht unverständlich".

Die Arbeitsgemeinschaft der Ausländerbeiräte Hessen sprach von einer politischen Entwicklung, "in der steigende Abschiebezahlen zunehmend zum Maßstab gemacht werden.

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Dabei geraten die konkreten Lebensumstände der Betroffenen und die Verantwortung, Entscheidungen sorgfältig und im Einklang mit geltendem Recht zu treffen, aus dem Blick." Das Anstreben immer höherer Abschiebezahlen sei entmenschlichend.

Titelfoto: Fabian Strauch/dpa

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