Freier für Blutritual Schädel eingeschlagen: Urteil gegen Prostituierte ist gefallen
Von Marc Wickel
Darmstadt/Heusenstamm - Das Landgericht Darmstadt hat im sogenannten Ritualmord-Prozess die Unterbringung der 40 Jahre alten Angeklagten in einem psychiatrischen Krankenhaus angeordnet.
Die an einer paranoiden Schizophrenie erkrankte Deutsche, die als Prostituierte arbeitete, hatte nach Überzeugung des Gerichts im Februar einen Freier in Heusenstamm (Kreis Offenbach) im Wahn ermordet. Sie glaubte, sich so von einer eingebildeten Infektion heilen zu können.
"Es bestand ja eine seltene Einmütigkeit", kommentierte der Vorsitzende Richter Volker Wagner in der Urteilsbegründung die Plädoyers sowie das letzte Wort der Beschuldigten.
Staatsanwaltschaft, Nebenklage und Verteidigung hatten sich dafür ausgesprochen, die Frau wegen ihrer paranoiden Schizophrenie, die sie zu einer Gefahr für die Allgemeinheit mache, bis auf Weiteres in eine geschlossene Klinik einzuweisen.
40-Jährige glaubte, innerlich von einem Pilz aufgefressen zu werden
Die Angeklagte, die in den vergangenen zwölf Jahren wiederholt für kurze Zeit in psychiatrischer Behandlung war, habe geglaubt, von einem Pilz innerlich aufgefressen zu werden, hatte Staatsanwalt Marcel Becker in seinem Plädoyer den Hintergrund zur Tat erklärt.
Sie habe sich aber von Ärzten und Einrichtungen nicht ernst genommen gefühlt. "Deshalb hatte sie überlegt, einen Dämon zu beschwören", so der Staatsanwalt.
Laut Staatsanwalt überredete sie am 23. Februar 2026 einen Freier, sich die Augen verbinden und fesseln zu lassen. Danach habe sie dem arg- und wehrlosen 63-jährigen Deutschen, bei dem keine Abwehrverletzungen gefunden worden waren, den Schädel mit einem Steinmetzhammer zertrümmert, um danach ein von ihr ersonnenes Ritual durchzuführen.
Richter: "Skurril, schlimm, furchtbar und grausam"
"Skurril, schlimm, furchtbar und grausam", nannte Richter Wagner die Tat. Aber wegen ihrer Psychose habe die 40-Jährige sich nicht frei entscheiden können, erklärte er. "Aber Unrechtseinsicht hatte sie."
Die Frau hatte den Leichnam zerteilt, in Tüten gepackt und diese in Mülltonnen gebracht, das Zimmer gereinigt und teilweise neu gestrichen. Allerdings hinterließ sie bei ihrer Flucht unter anderem die blutige Matratze und persönliche Gegenstände. Vier Tage nach der Tat wurde sie an der polnischen Grenze festgenommen.
Der Vorsitzende Richter stellte fest, dass die Behandlung der Frau erste Wirkungen zeige. "Alles Weitere liegt an Ihnen", erinnerte er sie. Alle Beteiligten verzichteten auf Rechtsmittel. Das Urteil ist damit rechtskräftig.
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