Mitbewohnerinnen heimlich beim Duschen gefilmt: Das sagt der Angeklagte dazu

Von Andrea Löbbecke

Wiesbaden - Er soll seine WG-Mitbewohnerinnen beim Duschen heimlich gefilmt haben - mit einer als Radiowecker getarnten Kamera. Bei der Hauptverhandlung vor dem Amtsgericht Wiesbaden gab der Angeklagte diese Vorwürfe am Freitag zu.

Der 26-jährige Angeklagte (l.) erschien vermummt vor Gericht: Er gab die Tat zu.  © Andrea Löbbecke/dpa

Das Ganze täte ihm zutiefst leid, sagte der 26-Jährige. Durch eine Psychotherapie sei ihm inzwischen bewusst geworden, wie rücksichtslos das gewesen sei.

Es sei ihm weniger um den sexuellen Aspekt gegangen, sondern mehr um Kontrollzwang im Zusammenhang mit Frauen, sagte er. "Etwas zu haben, was man sonst nicht bekommt."

Der Angeklagte erschien mit Sonnenbrille und Maske im Gerichtssaal, die Mütze tief ins Gesicht gezogen. Als eine Betroffene als Zeugin aussagte, wandte er den Blick ab.

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Der Vorwurf gegen den 26-Jährigen lautet auf Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs und der Persönlichkeitsrechte.

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23-jährige Zeugin lehnt Entschuldigung ab: "Maximal ekelhaft"

Eine 23-jährige Zeugin nannte es "maximal ekelhaft", dass sie beim Duschen heimlich gefilmt wurde. (Symbolbild)  © Hauke-Christian Dittrich/dpa

Der Angeklagte war der Hauptmieter der Wiesbadener Wohngemeinschaft. Mehrere Betroffene traten vor Gericht als Nebenklägerinnen auf.

Eine 23-Jährige sagte als Zeugin, der Angeklagte sei ihr von Anfang an unangenehm aufgefallen - wegen zahlreicher sexualisierter Bemerkungen gegenüber Frauen. Das Geschehene empfinde sie als "maximal ekelhaft", ergänzte sie.

Bis heute habe sie große Vertrauensprobleme. Sie habe die Selbstbestimmung über den eigenen Körper unfreiwillig verloren, sagte die Studentin. Eine von der Verteidigung des Angeklagten angebotene Entschuldigung des 26-Jährigen lehnte sie ab.

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Der Verteidiger hatte zunächst beantragt, die Öffentlichkeit von der Befragung seines Mandanten auszuschließen, da sehr persönliche Dinge zur Sprache kämen. Dies lehnte die Richterin ab. Das Interesse der Öffentlichkeit an den tatbezogenen Umständen sei höher zu bewerten, sagte sie.

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