Stundenlange Geiselnahme in Bankfiliale: 38-Jähriger jetzt verurteilt

Von Marc Wickel

Rimbach/Darmstadt - Dreistündiges Martyrium! Wegen Geiselnahme und gefährlicher Körperverletzung hat das Landgericht Darmstadt einen 38 Jahre alten geständigen Kölner zu fünf Jahren Freiheitsstrafe verurteilt.

Auch Spezialeinsatzkräfte waren damals angesichts der Gefahrenlage vor Ort.  © Rene Priebe/pr-video/dpa

Der Mann hatte im Januar 2025 in Rimbach (Landkreis Bergstraße) in einer Bankfiliale eine Angestellte in ihrem Büro mehr als drei Stunden lang als Geisel genommen.

Zeugen hatten geschildert, dass der Deutsche die heute 23-Jährige mit einem Würgegriff fixiert und einen Schraubendreher an ihren Hals gehalten hatte.

Die Bankkauffrau, die seit der Tat wegen einer posttraumatischen Belastungsstörung behandelt wird, hatte beschrieben, dass er ihr das Werkzeug in den Bauch gedrückt und ihr dabei Schmerzen zugefügt habe.

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Die Forderungen des Mannes, der Amphetamin und Cannabis konsumiert hatte, waren ungewöhnlich.

Er hatte verlangt, dass "500 bis 1000 Polizisten" nach Rimbach kommen. Nach drei Stunden und 15 Minuten und einem Telefonat mit einem Rechtsanwalt ließ der Kölner von der Frau ab und ließ sich festnehmen.

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Drogen und paranoides Verfolgungsgefühl

Für mehrere Stunden waren die Ordnungshüter vor der Bankfiliale im Einsatz.  © Uwe Anspach/dpa

Der Angeklagte war vor zwei Männern geflüchtet, stellte das Gericht im Urteil fest. Der Kölner hatte an dem Morgen zu seiner Freundin in Rimbach gewollt, die ihn aber nicht sehen wollte. Ein Nachbar und ein weiterer Mann hatten den Kölner mit Gewalt vertrieben. 

"Sie waren in einem Zustand, der von Drogen maßgeblich gezeichnet war", sagte der Vorsitzende Richter Daniel Kästing in der Urteilsbegründung zum Angeklagten. Das Gericht folgte dem psychiatrischen Sachverständigen, der bei dem Angeklagten ein durch Amphetamin ausgelöstes, paranoid überhöhtes Verfolgungsgefühl festgestellt hatte. Er bescheinigte dem Mann Einsichtsfähigkeit, aber eine erheblich verminderte Steuerungsfähigkeit.

Mit dem Urteil folgte das Gericht im Kern der Forderung der Staatsanwaltschaft und der Nebenklage, die auf fünf Jahre und drei Monate beziehungsweise mindestens sechs Jahre Haft plädiert hatten. Die Verteidigung hatte wegen der ungewöhnlichen Forderung nach zusätzlichen Polizeikräften den Tatbestand der Geiselnahme bestritten und eine mildere Strafe gefordert.

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Strafverschärfend sah das Gericht die noch jetzt bestehenden Folgen der Tat für die Geschädigte sowie die 16 Vorstrafen des Angeklagten. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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