Urteil gefallen: Waren Firmenchef und Elektriker Schuld am Gondelabsturz mit drei Toten?

Eschwege - Im Prozess um den Absturz einer Wartungsgondel, bei dem drei Mitarbeiter einer Berliner Firma gestorben sind, ist das Verfahren gegen den Geschäftsführer des Betriebes am Montag eingestellt worden.

Die drei Arbeiter waren mit der Gondel etwa 80 Meter in die Tiefe gestürzt.
Die drei Arbeiter waren mit der Gondel etwa 80 Meter in die Tiefe gestürzt.  © Uwe Zucchi/dpa

Allerdings erhielt der 48-Jährige eine Geldauflage in Höhe von insgesamt 60.000 Euro.

Ein mit Wartungsarbeiten betrauter Elektriker wurde vom Amtsgericht Eschwege freigesprochen. Beide Männer hatten sich wegen fahrlässiger Tötung in drei Fällen verantworten müssen.

Dem Geschäftsführer war vorgeworfen worden, für den Absturz mitverantwortlich zu sein. Die verwendete mobile Seilbahn habe nicht den arbeitsschutzrechtlichen Vorschriften entsprochen. Sie hätte beim Transport von Personen in großer Höhe also nicht verwendet werden dürfen.

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Die gesetzlichen Regelungen zum Betrieb von Seilwinden seien allerdings sehr lückenhaft und auch für den Angeklagten schwer zu durchdringen, führte die Staatsanwaltschaft am Montag aus.

Der 48-Jährige sei davon ausgegangen, die Winde für die Personenbeförderung verwenden zu dürfen. Das Gericht folgte dem Vorschlag der Staatsanwaltschaft, das Verfahren gegen eine Geldauflage von jeweils 20.000 Euro pro Nebenkläger einzustellen.

Elektriker soll Hülse nicht richtig eingesetzt haben

Keiner der drei Männer hatte den Absturz der Gondel überlebt.
Keiner der drei Männer hatte den Absturz der Gondel überlebt.  © Uwe Zucchi/dpa

Dem mitangeklagten 63-jährigen Elektriker aus Brandenburg war vorgeworfen worden, bei Wartungsarbeiten an der Seilwinde im Februar 2019 versehentlich eine Hülse nicht ordnungsgemäß eingesetzt zu haben.

Dieser Vorwurf habe sich im Verfahren nicht bestätigt, es blieben gravierende Zweifel, begründete die Vorsitzende Richterin den Freispruch. Gegen das Urteil können Rechtsmittel eingelegt werden.

Im September 2019 war die Gondel bei Wartungsarbeiten an einem 220 Meter hohen Sendemast auf dem nordhessischen Berg Hoher Meißner abgestürzt.

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Die drei Insassen waren damals laut Staatsanwaltschaft etwa 80 Meter in die Tiefe gestürzt, als sie mit einem Transportkorb an einer Stahlwinde an dem Mast nach oben befördert werden sollten.

Titelfoto: Uwe Zucchi/dpa

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