Wieder Ärger mit Vater von Hanauer Attentäter: Jetzt sitzt er im Knast!

Hanau - Nachdem er eine gegen ihn verhängte Geldstrafe nicht gezahlt hat, ist der 75-jährige Vater des Hanauer Attentäters in Haft genommen worden.

Wegen sechs Verstößen gegen das Gewaltschutzgesetz war der Vater des Hanau-Attentäters zu einer Geldstrafe in Höhe von 4200 Euro verurteilt worden.
Wegen sechs Verstößen gegen das Gewaltschutzgesetz war der Vater des Hanau-Attentäters zu einer Geldstrafe in Höhe von 4200 Euro verurteilt worden.  © Boris Rössler/dpa

Gegen den Mann sei am Vortag aufgrund eines rechtskräftigen Strafbefehls des Amtsgerichts Hanau ein Vollstreckungshaftbefehl erlassen worden, teilte die Staatsanwaltschaft Hanau am Donnerstag auf dpa-Anfrage mit.

Der Mann sei noch am Mittwoch nahe seiner Wohnung auf der Straße festgenommen worden. Er befinde sich nun in einer Justizvollzugsanstalt.

Der Mann soll unter anderem wiederholt gegen ein richterliches Annäherungsverbot verstoßen haben. Er soll sich mehrfach nahe dem Wohnhaus aufgehalten haben, in dem die Mutter eines der Opfer des rassistischen Anschlags vom 19. Februar 2020 lebt.

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Der Sohn des Mannes, ein 43-jähriger Deutscher, hatte am Abend jenes Tages in Hanau neun Menschen aus rassistischen Motiven erschossen und danach seine Mutter und sich selbst getötet.

Hintergrund des Strafbefehls seien sechs Verstöße gegen das Gewaltschutzgesetz im Zeitraum 3. bis 11. November vergangenen Jahres. Gegen den Mann sei deshalb eine Gesamtgeldstrafe in Höhe von 70 Tagessätzen zu je 60 Euro verhängt worden, das entspricht einer Summe von 4200 Euro.

Angehörige der Anschlagsopfer als "wilde Fremde" bezeichnet

Der Vater war im September vergangenen Jahres außerdem wegen Beleidigung in zwei Fällen zu einer Gesamtgeldstrafe von 4800 Euro verurteilt worden, dieses Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Unter anderem soll er in einer Strafanzeige Menschen, die an einer Demonstration in der Nähe seines Wohnhauses teilgenommen hatten - darunter auch Angehörige der Anschlagsopfer - als "wilde Fremde" bezeichnet haben.

Titelfoto: Boris Rössler/dpa

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