"Ice-Bucket-Challenge" mit der eigenen Vermieterin sorgt für fristlose Kündigung!

Hanau - Das Amtsgericht in Hanau (Hessen) entschied zugunsten einer Vermieterin, die zum Opfer einer ungewollten "Ice-Bucket-Challenge" wurde und daraufhin ihrer Mieterin fristlos kündigte.

In der Regel überschüttet man sich selbst oder seine Freunde bei der "Ice-Bucket-Challenge" mit eiskaltem Wasser. (Symbolfoto)
In der Regel überschüttet man sich selbst oder seine Freunde bei der "Ice-Bucket-Challenge" mit eiskaltem Wasser. (Symbolfoto)  © 123RF/jeabjeab

Wie ein Zeuge berichtete, soll die Vermieterin durchnässt wie bei der "Ice-Bucket-Challenge" im Hof gestanden haben. Zweimal habe ihr die Mieterin aus dem Fenster einen Eimer Wasser über den Latz gekippt!

Die Vermieterin machte daraufhin kurzen Prozess, kündigte der Frau ohne Abmahnung fristlos und verklagte sie auf Räumung der Wohnung. Der Fall landete vor Gericht.

Wie Amtsgericht in Hanau erst jetzt mitteilte, würde die Aktion der Mieterin sehr wohl eine fristlose Kündigung rechtfertigen. Sie habe nicht zuletzt den Hausfrieden gestört und fehlende Rücksichtnahme bewiesen. Allein das Schütten des Wasser-Eimers in den Hof sei vertragswidriges Verhalten, auch wenn die Angeklagte beteuerte, ihre Vermieterin nicht mit dem Wasser getroffen zu haben oder dies vorhatte. Zugleich gab sie aber zu, dass sie ihre Vermieterin daran hindern wollte, ihr Fahrrad umzustellen.

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Das Gericht argumentierte, dass die Mieterin es zumindest billigend in Kauf genommen haben muss, die Vermieterin mit der Aktion zu durchnässen.

Vorsätzliche Körperverletzung kein Kavaliersdelikt

Die Mieterin ist ihre Wohnung nun los: Gegen ihre fristlose Kündigung kann sie sich nicht mehr wehren. (Symbolfoto)
Die Mieterin ist ihre Wohnung nun los: Gegen ihre fristlose Kündigung kann sie sich nicht mehr wehren. (Symbolfoto)  © 123RF/armmypicca

Für die Vermieterin sei die Fortsetzung des Mietverhältnisses mit der Frau indes nicht mehr zumutbar. Die unerwartete, feuchte Überraschung von oben stellte dabei eine vorsätzliche Körperverletzung dar.

Das Gericht begründete seine Entscheidung damit, dass es sich um einen strafrechtlich relevanten und vorsätzlich tätlichen Angriff handelte - im Gegensatz zu lediglich unhöflichem Verhalten.

Zugutekam der Mieterin ebenfalls wenig, dass sie angekündigt haben soll, weitere Aktionen wie diese durchführen zu wollen.

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Die Entscheidung des Amtsgerichts ist bereits rechtskräftig. Die Mieterin muss wohl nun ihre ganz persönliche "Ice-Bucket-Challenge" akzeptieren: die fristlose Kündigung!

Titelfoto: 123RF/jeabjeab

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