Fünfjährige fast verhungert: Paar erneut vor Gericht
Köln - Das Kölner Landgericht muss sich am Dienstag (9.15 Uhr) erneut mit dem Fall eines jungen Paares befassen, das die fünfjährige Tochter der Frau fast hat verhungern lassen.
Der Bundesgerichtshof (BGH) hatte das ursprüngliche Urteil des Landgerichts zum Teil aufgehoben. Eine andere Kammer muss den Fall nun in Hinblick auf die Höhe der Strafe noch einmal verhandeln.
Im Mai 2021 hatte das Landgericht das Paar wegen versuchten Mordes und Misshandlung von Schutzbefohlenen schuldig gesprochen. Die Frau war zu neun, ihr Lebensgefährte - der nicht der leibliche Vater des Mädchens ist - als Mittäter zu sieben Jahren Haft verurteilt worden.
Die beiden Deutschen, beide Anfang 20, hatten dem Mädchen laut damaligem Urteil in ihrer Wohnung in Bergheim bei Köln monatelang kaum Essen gegeben und es abgesondert in einem abgedunkelten und ungelüfteten Zimmer "gehalten".
Im August 2020 wog das Kind bei einer Körpergröße von knapp einem Meter gerade mal acht Kilogramm. In der Urteilsbegründung hieß es, dass das Mädchen nur noch aus "Haut und Knochen" bestanden habe.
Das Landgericht hatte die Tat als versuchten Mord durch Unterlassen gewertet. Zudem habe das Paar nicht nur grausam gehandelt, sondern auch den Tod des Kindes billigend in Kauf genommen, um die vorangegangenen Misshandlungen zu verdecken.
Prozess dauert bis Anfang November
Während die BGH-Richter das Mordmerkmal der Grausamkeit bestätigten, sahen sie das Mordmerkmal der Verdeckung einer Straftat nicht als zweifelsfrei erwiesen an. Darum muss das Landgericht den Fall jetzt lediglich im Hinblick auf den Strafausspruch neu verhandeln.
Der Prozess ist mit sechs Verhandlungstagen bis Anfang November terminiert.
Titelfoto: Oliver Berg/dpa