Mitarbeiterin von Ausländeramt hilft bei illegaler Einschleusung: So lautet ihre Strafe

Köln - Eine Mitarbeiterin des Kölner Ausländeramts ist wegen illegaler Einschleusung von Ausländern zu einer mehrjährigen Haftstrafe verurteilt worden.

Das Kölner Landgericht Köln verhängte gegen die 60-Jährige eine Freiheitsstrafe von vier Jahren und neun Monaten.
Das Kölner Landgericht Köln verhängte gegen die 60-Jährige eine Freiheitsstrafe von vier Jahren und neun Monaten.  © picture alliance / Uli Deck/dpa

Das Landgericht Köln habe gegen die 60-Jährige eine Freiheitsstrafe von vier Jahren und neun Monaten verhängt, teilte das Gericht am Montag über das bereits am Freitag ergangene Urteil mit.

Der Schuldspruch erging wegen bandenmäßigen Einschleusens von Ausländern, Falschbeurkundung im Amt und Bestechlichkeit.

Neben der Frau saßen drei Komplizen auf der Anklagebank. Ein 32-jähriger Mitangeklagter erhielt eine mehrjährige Freiheitsstrafe, unter anderem wegen gewerbs- und bandenmäßigen Einschleusens von Ausländern. Die beiden anderen Männer erhielten Bewährungsstrafen.

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Laut Staatsanwaltschaft sollen sich die Beschuldigten im Januar 2022 zu einer Bande zusammengeschlossen haben. Ziel sei es gewesen, vor allem syrischen Staatsangehörigen die illegale Einreise in die Bundesrepublik zu ermöglichen.

Die 60-Jährige soll die entsprechenden Einreisedokumente gefälscht und dafür Geld erhalten haben. Bei ihrer Ankunft in der Bundesrepublik sollen die Einreisewilligen dann Asyl beantragt haben.

Für ihre Beteiligung soll die Behörden-Mitarbeiterin insgesamt 143.000 Euro erhalten haben. Gegen sie läuft laut ihrem Verteidiger ein Amtsenthebungsverfahren.

Titelfoto: picture alliance / Uli Deck/dpa

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