Gerissener Glücksspieler klagt auf Rückerstattung - mit Erfolg!

Köln - Ein Mann verklagte eine Online-Poker-Plattform auf Rückerstattung seiner Einsätze - und gewann!

Online-Glücksspiele sind in Deutschland verboten, mit Ausnahme von Schleswig-Holstein. (Symbolbild)
Online-Glücksspiele sind in Deutschland verboten, mit Ausnahme von Schleswig-Holstein. (Symbolbild)  © Sina Schuldt/dpa

Das Kölner Oberlandesgericht hat die Betreiberin einer Online-Poker-Plattform zur Rückerstattung der Spieleinsätze an einen glücklosen Spieler verurteilt. Der Mann hatte in dem Online-Casino fast 60.000 Euro verzockt.

Später hatte er auf Rückzahlung geklagt und damit in zweiter Instanz nun Erfolg: Weil Online-Glücksspiel in Deutschland, mit Ausnahme Schleswig-Holsteins, verboten ist, habe der Kläger einen Rückerstattungsanspruch, entschied das Gericht laut Mitteilung vom Montag.

Der zwischen dem Online-Casino und dem Spieler geschlossene Spielvertrag sei wegen Verstoßes gegen das Online-Glücksspielverbot von Anfang an nichtig gewesen.

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Die deutschsprachige Internetseite und der deutschsprachige Kundenservice hätten den Anschein von Legalität vermittelt. Als juristischer Laie habe der Kläger nicht erkennen müssen, dass es sich um ein illegales Angebot handelt.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Der Senat hat die Revision allerdings nicht zugelassen.

Titelfoto: Sina Schuldt/dpa

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