BGH prüft: Haben Freisprüche im Untreue-Prozess gegen VW-Manager Bestand?

Leipzig - Am Dienstag geht es vor dem Bundesgerichtshof (BGH) wieder einmal um Volkswagen, diesmal aber nicht vorrangig um den Dieselskandal: Der sechste Strafsenat verhandelt in Leipzig vielmehr über die Freisprüche von vier früheren Vorständen des Autobauers am Landgericht Braunschweig.

Der frühere Betriebsratschef Bernd Osterloh (66) sitzt im September 2021 als Zeuge beim Prozess rund um die Betriebsratsvergütung bei Volkswagen.
Der frühere Betriebsratschef Bernd Osterloh (66) sitzt im September 2021 als Zeuge beim Prozess rund um die Betriebsratsvergütung bei Volkswagen.  © Julian Stratenschulte/dpa

Die Anklage warf ihnen vor, jahrelang eine überhöhte Bezahlung von einflussreichen Betriebsräten wie etwa dem früheren Betriebsratschef Bernd Osterloh (66) bewilligt zu haben.

Das Landgericht sah im September 2021 aber keine absichtliche Pflichtverletzung durch die Manager. Zwar sei der äußere Tatbestand der Untreue erfüllt. Die vier Angeklagten hätten aber nicht den Vorsatz gehabt, dem Unternehmen Schaden zuzufügen, entschied es. Sie seien irrtümlich davon ausgegangen, durch die Genehmigung der Zahlungen keine Pflichten zu verletzen.

Dagegen zog die Staatsanwaltschaft vor den BGH. Dieser überprüft das Braunschweiger Urteil nun auf Rechtsfehler und entscheidet, ob es bestehen bleiben kann oder ob die Fälle noch einmal aufgerollt werden müssen.

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Die Vorwürfe gegen die Vorstände schlugen in Niedersachsen hohe Wellen. Bei den staatsanwaltlichen Ermittlungen wurden im November 2017 unter anderem Büros in der Konzernzentrale in Wolfsburg durchsucht.

Konzern habe weniger Steuern gezahlt

Horst Neumann (73, 2.v.l) und Karlheinz Blessing (65, 2.v.r) mit zwei weiteren Angeklagten in Braunschweig.
Horst Neumann (73, 2.v.l) und Karlheinz Blessing (65, 2.v.r) mit zwei weiteren Angeklagten in Braunschweig.  © Moritz Frankenberg/dpa

Laut Anklage soll VW durch die überhöhten Zahlungen in den Jahren 2011 bis 2016 insgesamt ein Schaden von mehr als fünf Millionen Euro entstanden sein, der Konzern habe deswegen auch weniger Steuern bezahlt.

Die Staatsanwaltschaft forderte vor dem Landgericht Bewährungs- und Geldstrafen für die Manager, unter denen die früheren Gesamtpersonalchefs Karlheinz Blessing (65) und Horst Neumann (73) sowie zwei frühere Vorstände der Kernmarke VW sind. Die Angeklagten wehrten sich in Braunschweig gegen die Vorwürfe.

Ob der BGH am Dienstag in Leipzig bereits eine Entscheidung zu den früheren Managern verkündet, ist noch unklar.

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Vor Zivilsenaten in Karlsruhe sind zahlreiche Verfahren von Autokäufern wegen des Abgasskandals bei Dieselautos anhängig, in denen die Kläger meist Schadenersatz fordern. Ein Urteil in einem dieser Fälle soll am Dienstag verkündet werden.

Titelfoto: Moritz Frankenberg/dpa

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