Drama in der JVA Leipzig: Häftling (23) stirbt nach "Todeskuss"
Leipzig - In der Leipziger Justizvollzugsanstalt (JVA) ist ein Häftling qualvoll ums Leben gekommen. Der 23-Jährige hatte nach einem im Wortsinn geplatzten Drogenschmuggel mehrere Gramm Methamphetamin im Magen. Die Übergabe der Droge erfolgte mit einem leidenschaftlichen Kuss im Besucherraum. Ein Todeskuss - für den sich die Freundin des Mannes demnächst vor Gericht verantworten muss.
Es war der erste Besuch nach dem Jahreswechsel: Am Nachmittag des 2. Januar passierte Laura R. (24) ohne Beanstandungen die Kontrollen in der JVA Leipzig. Sie wollte ihren Lebensgefährten Mohamed R. besuchen. Der Tunesier saß wegen Verdachts des Drogenhandels in U-Haft.
Was keiner der Wachleute ahnte: Wie spätere Ermittlungen ergaben, hatte ein gemeinsamer Bekannter der jungen Frau zuvor mehrere Gramm Methamphetamin übergeben, die sie ins Gefängnis schmuggeln sollte.
Das Meth war in einer mit Alufolie zusammengehaltenen Kugel verpackt. Geplant war, dass Laura R. den Stoff unter der Zunge durch die Kontrollen bringen und dann beim Begrüßungskuss von Mund zu Mund übergeben sollte.
Allerdings fiel der Körperkontakt im Besucherraum der JVA wohl zu leidenschaftlich aus, sodass der Häftling die Drogen-Kugel versehentlich verschluckte. So wurde der Kuss zum Todeskuss.
Drogen-Kugel öffnete sich im Magen
Mohamed R. ließ sich das Malheur zunächst nicht anmerken. Nach dem etwa einstündigen Besuch ging er zurück in seine Zelle. Dort hoffte er offenbar, die Drogenkugel bald unversehrt ausscheiden zu können.
Doch wie die Obduktion später ergab, hatte sich die Verpackung im Magen gelöst. Das Methamphetamin trat aus - und löste im Körper von Mohamed R. verheerende Prozesse aus.
Bekannt ist, dass bei Überdosierung von Crystal Meth der Blutdruck in die Höhe schießt, wodurch eine akute Gefahr von Herzinfarkt und Schlaganfall besteht, dass die Körpertemperatur gefährlich ansteigt, es zu Krämpfen und Nierenversagen kommt.
Den Ermittlungen zufolge riet ein Zellengenosse von R. dem Todgeweihten noch, die Bediensteten zu informieren. Doch der Tunesier soll dies abgelehnt haben.
Am nächsten Morgen lag der Häftling bewusstlos in seiner Zelle - Herzstillstand! Der Notarzt konnte Mohamed R. zwar noch kurz reanimieren. Doch am Nachmittag war jegliches Leben aus seinem Körper gewichen.
Tochter wächst ohne Vater auf - muss nun auch die Mutter in den Knast?
Auf Anfrage von TAG24 wollten sich weder die JVA-Leitung noch das Justizministerium zum konkreten Fall äußern. Vom Ministerium war immerhin zu erfahren, dass nach dem Todesfall die Sicherheitsvorkehrungen überdacht wurden.
Angeregt wurde demnach eine konsequentere Anordnung von Trennscheiben-Besuchen, die Verstärkung der Durchsuchungen von Gefangenen mit Entkleidung nach Besuchen und eine Sensibilisierung der Insassen vor den erheblichen Gefahren des "Bodypackings".
Für Laura R. hat der Todeskuss gleich mehrere tragische Folgen. Sie verlor nicht nur ihren Lebensgefährten und Vater ihrer heute dreijährigen Tochter - jetzt droht ihr auch selbst das Gefängnis.
Ab 18. Dezember muss sich die junge Mutter wegen des Todeskusses vor Gericht verantworten.
Titelfoto: Bildmontage: Ralf Seegers, privat

