Fünf Jahre nach Konzern-Pleite: Staatsanwaltschaft Leipzig klappt Unister-Akten zu

Leipzig - Knapp fünfeinhalb Jahre nach dem verheerenden Ende des Leipziger Internet-Konzerns Unister (ab-in-den-urlaud.de, fluege.de) hat die Leipziger Staatsanwaltschaft sämtliche Verfahren gegen insgesamt 19 Geschäftsführer von Gesellschaften der Unternehmensgruppe abgeschlossen.

Kam im Juli 2016 bei einem Flugzeugabsturz ums Leben: Unister-Gründer Thomas Wagner (†38).
Kam im Juli 2016 bei einem Flugzeugabsturz ums Leben: Unister-Gründer Thomas Wagner (†38).  © Jan Woitas/dpa

Ein Flugzeugabsturz besiegelte am 14. Juli 2016 das Ende des einstigen Vorzeigeunternehmens aus Leipzig. Nachdem der um seinen angeschlagenen Konzern kämpfende Unister-Gründer Thomas Wagner (38) in Venedig einem Kreditbetrüger aufgesessen war und 1,5 Millionen Euro verloren hatte, stürzte die von ihm gecharterte Piper PA32-301 auf dem Rückflug über Slowenien ab.

Wagner, Unister-Mitgesellschafter Oliver Schilling (39), ein Finanzberater (65) und der Pilot (73) fanden den Tod. Zwei Tage später meldete der überschuldete Konzern die Insolvenz an.

Seither ermittelte die Staatsanwaltschaft Leipzig gegen 19 ehemalige Chefs von insgesamt 26 Unister-Gesellschaften wegen Insolvenzverschleppung und weiterer Wirtschaftsstraftaten.

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Am gestrigen Mittwoch zog die Behörde Bilanz: Acht ehemalige Geschäftsführer wurden demnach mit Strafbefehlen zu Geldstrafen zwischen 7200 und 100.000 Euro verurteilt. In zwei Fällen davon wurden die Geldstrafen als Verwarnung mit Strafvorbehalt angedroht.

Die Strafbefehle sind alle rechtskräftig.

Schaufenster-Werbung mit Michael Ballack: Das Reiseportal "ab-in-den-urlaub.de" war die bekannteste Marke des Leipziger Internetkonzerns.
Schaufenster-Werbung mit Michael Ballack: Das Reiseportal "ab-in-den-urlaub.de" war die bekannteste Marke des Leipziger Internetkonzerns.  © Jens Schlüter/ddp
In diesem herrschaftlichen Haus im Leipziger Barfußgässchen residierte die Chefetage von Unister.
In diesem herrschaftlichen Haus im Leipziger Barfußgässchen residierte die Chefetage von Unister.  © Ralf Seegers

Einige Geschäftsführer mussten zahlen, andere Verfahren wurden eingestellt

Bei acht weiteren Geschäftsführern sah die Staatsanwaltschaft mit Zustimmung des Amtsgerichts gegen Zahlung einer Geldauflage an gemeinnützige Einrichtungen von der Erhebung der öffentlichen Klage ab. Die Höhe der Geldauflagen bewegte sich zwischen 1000 Euro und 22.000 Euro.

"Nach Auffassung der Staatsanwaltschaft war dies bei diesen Beschuldigten geeignet, das öffentliche Interesse an der Strafverfolgung zu beseitigen, ohne dass die festgestellte Schwere der Schuld der Beschuldigten diesem entgegenstand", teilte die Behörde mit.

In drei Fällen seien die Verfahren eingestellt worden, da die Ermittlungen einen hinreichenden Tatverdacht nicht ergeben hätten.

Titelfoto: Bildmontage / Jan Woitas/dpa / Jens Schlüter/ddp

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