Klage gegen Sachsens Polizeigesetz: Verfassungsgericht setzt Termin fest

Leipzig - Sachsens Verfassungsgericht hat die mündliche Verhandlung zum Polizeigesetz des Freistaates auf Mitte September angesetzt.

Gegen das 2020 in Kraft getretene Polizeigesetz in Sachsen wurde geklagt. Das Verfahren beginnt im September. (Symbolbild)
Gegen das 2020 in Kraft getretene Polizeigesetz in Sachsen wurde geklagt. Das Verfahren beginnt im September. (Symbolbild)  © Sebastian Kahnert/dpa

Wie das Gericht am Montag mitteilte, sind für den 14. und 15. September zwei Termine angesetzt. "Eine Entscheidung wird an den Sitzungstagen nicht ergehen, weil bei der Verkündung sowohl der Tenor als auch die vollständigen schriftlichen Urteilsgründe vorliegen müssen", hieß es.

Das Verfahren betrifft unter anderem die Zulässigkeit von polizeilichen Überwachungs- und Kontrollmaßnahmen, die Nutzung von personenbezogenen Daten und den Einsatz besonderer Waffen durch die Polizei im Vorfeld von befürchteten Straftaten.

35 Abgeordnete von Linken und Grünen hatten dazu im Mai 2019 ein sogenanntes Normenkontrollverfahren beantragt. Sie sehen vor allem den Datenschutz, die freie Entfaltung der Persönlichkeit und das Recht auf Freiheit der Person verletzt. Mit dem Verfahren wollen sie die betreffenden Regelungen kippen lassen.

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Die Grünen waren damals noch keine Regierungspartei, das Gesetz wurde in der Amtszeit einer CDU-SPD-Regierung auf den Weg gebracht und trat am 1. Januar 2020 in Kraft.

Das Gesetz sieht mehr Rechte für die Polizei vor - etwa beim Abhören von Telefonen, bei der automatisierten Erfassung von Autokennzeichen sowie bei der Videoüberwachung im grenznahen Raum. Dabei kann in begrenztem Maße ein Datenabgleich via Gesichtserkennung vorgenommen werden.

Die Regierung wollte damit auf neue Herausforderungen wie Terrorismus, grenzüberschreitende Kriminalität und Internetkriminalität reagieren.

Titelfoto: Sebastian Kahnert/dpa

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