Rechtmäßigkeit früher Corona-Schutz-Verordnungen in Leipzig auf dem Prüfstand

Leipzig - Das Bundesverwaltungsgericht verhandelt am Mittwoch über die Rechtmäßigkeit früher Corona-Schutz-Verordnungen aus dem Jahr 2020, die in Sachsen und Bayern erlassen worden waren.

Alles dicht war 2020 wegen der damaligen Corona-Schutz-Verordnungen. Über deren Rechtmäßigkeit wird nun in Leipzig verhandelt.
Alles dicht war 2020 wegen der damaligen Corona-Schutz-Verordnungen. Über deren Rechtmäßigkeit wird nun in Leipzig verhandelt.  © privat

Die Kläger wollen festgestellt haben, dass die Regelungen unwirksam gewesen sind.

Bei der sächsischen Verordnung geht es um Kontaktbeschränkungen sowie die Schließung von Sportstätten und Gastronomiebetrieben.

In dem bayerischen Fall werden die damaligen Ausgangsbeschränkungen als unzulässig kritisiert, wie das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig mitteilte.

Drohendes Aus für Fähre: Bundesgericht in Leipzig verhandelt zu geplanten A20-Elbtunnel
Gerichtsprozesse Leipzig Drohendes Aus für Fähre: Bundesgericht in Leipzig verhandelt zu geplanten A20-Elbtunnel

In der Vorinstanz hatte das sächsische Oberverwaltungsgericht die Maßnahmen als verhältnismäßig eingestuft.

Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hatte dagegen festgestellt, dass die Ausgangsbeschränkungen zu strikt und damit unverhältnismäßig gewesen seien.

Das oberste deutsche Verwaltungsgericht in Leipzig will seine Entscheidung am 22. November verkünden.

Originalmeldung von 6.43 Uhr; aktualisiert um 16.23 Uhr

Titelfoto: privat

Mehr zum Thema Gerichtsprozesse Leipzig: