Leipzig - Gefängnis - Restaurant - Gericht - Gefängnis ... Es ist eine ständige Wiederholung dieser drei Stationen, die das Leben von Sandra E. (48) bestimmt. Und das seit Jahrzehnten schon. Die Chemnitzerin ist Sachsens dreisteste Zechprellerin - und hatte am Freitag in Leipzig ihr 37.(!) Gerichtsverfahren.
Der Platz neben Rechtsanwalt Patrick Schäfer blieb diesmal leer. Ob Sandra auf dem Weg zum Leipziger Landgericht wieder eine offene Restaurant-Tür im Wege stand oder welcher Grund sie sonst an der Prozess-Teilnahme hinderte, konnte auch ihr Verteidiger nicht klären. Da der Jurist aber eine Verhandlungsvollmacht der Zechprellerin besaß, stand dem 37. Strafprozess nichts im Wege.
Diesmal ging es um eine Gasthaus-Tour Ende 2023 in und um Leipzig. In insgesamt sieben Restaurants hatte sich die beleibte Chemnitzerin durchgefuttert, darunter Ratskeller, Spizz, und Café Pascucci. Auf den Rechnungen von insgesamt 274 Euro blieben die Gastronomen sitzen. Denn immer, wenn es ans Bezahlen ging, erklärte Sandra, dass man nun ihren Betreuer anrufen oder gleich die Polizei informieren möge.
Seit ihrer letzten Haftentlassung im Dezember 2025 steht die Dame unter Betreuung - wegen "dissoziierter Intelligenzminderung".
Den Einfluss mangelnder Intelligenz auf Zechprellerei versuchte Anwalt Schäfer am Freitag mit verminderter Steuerungsfähigkeit zu erklären. Wegen fehlender Impulskontrolle stehe bei ihr die Bedürfnisbefriedigung vor allem anderen, so Schäfer. Heißt: Wenn sie Lust auf gutes Essen verspürt, sind ihr Recht und Gesetz schlicht egal.
Seit 1997 beschäftigt "Hungry Sandra" dauerhaft die Justiz
Seit 1997 schon geistert "Hungry Sandra" so durchs Leben. Ihr Bundeszentralregister weist inzwischen 36 Eintragungen auf, zumeist Verurteilungen wegen Betruges oder Leistungserschleichung.
Etliche Male schon saß sie im Gefängnis. Doch kaum hatten sich die Knasttore geöffnet, saß die Chemnitzerin wieder an fein gedeckten Tischen und spachtelte los. Erst im Februar dieses Jahres stand Sandra E. vor dem Chemnitzer Landgericht, kassierte wegen betrügerischer Zechprellerei drei Monate Haft. In Leipzig kamen am Freitag sechs Monate hinzu. Beide Urteile sind noch nicht rechtskräftig.
Während sich Sandra im Knast über drei garantierte Mahlzeiten freuen kann, sind die Geschädigten ihres Verhaltens nicht nur die Gastronomen. Bei der Justizkasse sind durch ihre vielen Verfahren inzwischen 25.000 Euro Prozesskosten aufgelaufen.
Da die mittellose Frau eine solche Summe nie wird begleichen können, werden am Ende die Steuerzahler die Zeche zahlen müssen.