Lebenslange Haft! Urteil gegen Magdeburger Amokfahrer Taleb A. gesprochen

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Magdeburg - Nach 40 Verhandlungstagen ist am heutigen Freitag am Landgericht Magdeburg das Urteil gegen den Amokfahrer des Magdeburger Weihnachtsmarktes gesprochen worden. Mehr als ein halbes Jahr lang wurden in dem Prozess Zeugen und Opfer angehört, Bild- und Videomaterial gesichtet, Gutachten verlesen - und auch Taleb A. (51) kam selbst zu Wort.

Amokfahrer und Angeklagter Taleb A. (51) ist verurteilt worden. (Archivbild)
Amokfahrer und Angeklagter Taleb A. (51) ist verurteilt worden. (Archivbild)  © Jan Woitas/dpa

Der Vorsitzende Richter Dirk Sternberg zog einen vorläufigen Schlussstrich unter das Verfahren und verkündete das lang erwartete Urteil.

Amokfahrer Taleb A. muss lebenslang hinter Gitter!

Generalstaatsanwaltschaft, Nebenkläger und deren Anwälte forderten gar lebenslang mit anschließender Sicherungsverwahrung.

Magdeburger Amokfahrer soll am Freitag Schlusswort halten
Gerichtsprozesse Magdeburg Magdeburger Amokfahrer soll am Freitag Schlusswort halten

"Die Sicherungsverwahrung des Angeklagten wird vorbehalten", teilte Richter Dirk Sternberg mit.

TAG24 ist vor Ort und berichtet in einem Liveblog direkt aus dem Gerichtsgebäude.

Grundlegende Informationen zu dem Attentat und dem langwierigen Gerichtsverfahren findet Ihr in folgendem Artikel: "Eigenes Gerichtsgebäude gebaut: Mega-Prozess gegen Magdeburger Amokfahrer startet".

11.37 Uhr: Richter kritisiert "Trittbrettfahrer"

Der Vorsitzende erklärt, dass es insgesamt fünf "Trittbrettfahrer" gegeben hat. Sie hatten zwar Klage eingereicht, befanden sich jedoch nicht nachvollziehbar während des Anschlags auf dem Magdeburger Weihnachtsmarkt.

Zwei davon hatten ihre Klage noch während des laufenden Verfahrens wieder zurückgenommen. Die Klagen der restlichen drei Personen sei abgewiesen worden.

11.17 Uhr: Mehrere Klagen sind kein "versuchter Mord"

In der Urteilsbegründung stellt Richter Sternberg klar, dass einige Klagen in ihrer ursprünglichen Fassung nicht stattgegeben werden können. Allen voran Klagen wegen "versuchten Mordes".

"Die Personen waren außerhalb des Wirkungsbereiches des Pkw oder zu weit davon entfernt", begründet Sternberg. Auch wenn kein "versuchter Mord" vorlag, wurden die Klagen als "versuchte Körperverletzung" gewertet.

Das Interesse der Presse ist am Tag des Urteils wieder gestiegen.
Das Interesse der Presse ist am Tag des Urteils wieder gestiegen.  © Klaus-Dietmar Gabbert/dpa

11.03 Uhr: Gericht beruft sich auf Gutachten und eigene Erfahrungen

Wie Richter Dirk Sternberg mitteilt, flossen in das Urteil die vielzähligen Gutachten ein. Auch die eigenen Erfahrungen zwischen den Richtern und dem Angeklagten hätten Einfluss auf das Urteil gehabt.

"Der Angeklagte hat hier vor Gericht mehrmals gezeigt, dass er empathielos sein kann beziehungsweise seine Empathie ausschalten kann", sagte der Vorsitzende. Weiterhin hieß es: "Der Angeklagte ist für die Öffentlichkeit gemeingefährlich."

10.45 Uhr: Magdeburgs Oberbürgermeisterin Borris äußert sich zum Urteil

Während der Urteilsverkündung war auch Magdeburgs Oberbürgermeisterin Simone Borris (63, parteilos) im Zuschauerbereich des Gerichtsgebäudes anwesend. Inzwischen hat auch sie sich zur Verurteilung des Amokfahrers geäußert.

"Für viele Betroffene ist dieser Tag von großer Bedeutung. Gleichzeitig wissen wir, dass kein Urteil das Geschehene ungeschehen machen kann. Die Angehörigen der Getöteten, die Verletzten und viele weitere Betroffene werden die Folgen dieser Tat weiterhin tragen", sagte Borris.

"Eine Genugtuung oder gar Wiedergutmachung kann es nicht geben. Deshalb gilt unser Mitgefühl heute und in den kommenden Tagen besonders den Menschen, deren Leben durch diese Tat dauerhaft verändert wurde. Auch nach dem Ende des Verfahrens stehen wir weiterhin an der Seite der Opfer, ihrer Angehörigen und aller Betroffenen. Ihnen gilt unsere anhaltende Unterstützung und unser Respekt für die Kraft, mit der sie diesen schweren Weg gegangen sind", so die 63-Jährige.

Taleb A. ist wegen sechsfachen Mordes sowie mehrfach versuchten Mordes und Körperverletzung zu lebenslanger Freiheitsstrafe verurteilt worden.
Taleb A. ist wegen sechsfachen Mordes sowie mehrfach versuchten Mordes und Körperverletzung zu lebenslanger Freiheitsstrafe verurteilt worden.  © Hendrik Schmidt/dpa

10.36 Uhr: Lebenslauf und Vorgehen des Angeklagten wird wiederholt

Der Vorsitzende Richter Dirk Sternberg stellt klar, dass mehrere Anschlagsopfer Schmerzensgeld von Taleb A. verlangen dürfen. Ihnen werden Summen von wenigen Tausend bis hin zu 10.100 Euro zugesprochen.

Anschließend wird der Lebenslauf des Angeklagten wiederholt und seine Vorgeschichte bis zur Tat nochmal in Erinnerung gerufen.

10.23 Uhr: Verhandlung wird nach Panne fortgesetzt

Nach über einer halben Stunde wird die Urteilsbegründung fortgesetzt. "Sonst hat immer alles funktioniert, heute mal nicht", sagte Richter Sternberg.

Daraufhin wiederholt er nochmals die Urteilsverkündung und lässt den Vorfall im Protokoll vermerken.

Richter Dirk Sternberg hat das Urteil gegen den Amokfahrer verkündet.
Richter Dirk Sternberg hat das Urteil gegen den Amokfahrer verkündet.  © Hendrik Schmidt/dpa

10.18 Uhr: Probleme mit der Technik behoben

Ein letztes Mal fragt der Techniker über das Mikrofon, ob er im "Sicherheitskasten" über die Lautsprecher zu hören ist. Der vermummte Justizbeamte zeigt den Daumen nach oben.

Unter den Zuschauern wird leise gejubelt und vereinzelt geklatscht. Die Verhandlung und damit die Urteilsbegründung wird in wenigen Minuten fortgeführt.

10.10 Uhr: Technische Probleme können nicht schnell gelöst werden

"Eins, zwei, drei, vier, fünf - bin ich zu hören?", fragt der Techniker des Landgerichts immer wieder über das Mikrofon des Richters. Der einzige im "Sicherheitskasten" vermummte Justizbeamte schüttelt den Kopf oder bleibt regungslos.

Noch immer wird mit der Technik gekämpft. Inzwischen schon seit über 20 Minuten.

Unter den Zuschauern wird bereits diskutiert, was geschieht, wenn das Problem nicht zeitnah behoben werden kann.

9.46 Uhr: Sitzung wegen technischer Panne unterbrochen

Ausgerechnet beim wichtigsten Teil der Verhandlung gab es technische Probleme. Noch während Richter Sternberg jeden einzelnen Namen der Todesopfer nennt, macht der Anwalt des Angeklagten auf sich aufmerksam.

Laut seinen Aussagen war das Urteil im "Sicherheitskasten", in dem Taleb A. während der Verhandlung untergebracht ist, nicht zu hören. Die Mikrofon- und Lautsprecheranlagen hätten nicht funktioniert.

Die Verhandlung ist für mindestens fünf Minuten unterbrochen.

Amokfahrer Taleb A. konnte das Urteil in seinem "Sicherheitskasten" nicht vollständig hören. Die Sitzung musste unterbrochen werden.
Amokfahrer Taleb A. konnte das Urteil in seinem "Sicherheitskasten" nicht vollständig hören. Die Sitzung musste unterbrochen werden.  © Hendrik Schmidt/dpa

9.40 Uhr: Taleb A. zu lebenslanger Freiheitsstrafe verurteilt

Amokfahrer Taleb A. ist durch den vorsitzenden Richter Dirk Sternberg zu lebenslanger Freiheitsstrafe verurteilt worden. "Die Anordnung der Sicherungsverwahrung des Angeklagten wird vorbehalten", sagte der Vorsitzende.

A. wird konkret wegen des sechsfachen Mordes, mehrfachen versuchten Mordes sowie mehrfacher Körperverletzung verurteilt.

Titelfoto: Jan Woitas/dpa

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