Lebenslange Haft! Urteil gegen Magdeburger Amokfahrer Taleb A. gesprochen

❤️
😂
😱
🔥
😥
👏

Magdeburg - Nach 40 Verhandlungstagen ist am heutigen Freitag am Landgericht Magdeburg das Urteil gegen den Amokfahrer des Magdeburger Weihnachtsmarktes gesprochen worden. Taleb A. (51) muss lebenslang hinter Gitter! Mehr als ein halbes Jahr lang wurden in dem Prozess Zeugen und Opfer angehört, Bild- und Videomaterial gesichtet, Gutachten verlesen - und auch der 51-Jährige kam selbst zu Wort.

Amokfahrer und Angeklagter Taleb A. (51) ist verurteilt worden. (Archivbild)
Amokfahrer und Angeklagter Taleb A. (51) ist verurteilt worden. (Archivbild)  © Jan Woitas/dpa

Der Vorsitzende Richter Dirk Sternberg zog einen vorläufigen Schlussstrich unter das Verfahren und verkündete das lang erwartete Urteil.

Generalstaatsanwaltschaft, Nebenkläger und deren Anwälte forderten gar lebenslang mit anschließender Sicherungsverwahrung.

"Die Sicherungsverwahrung des Angeklagten wird vorbehalten", teilte Richter Dirk Sternberg mit.

Nach Urteil gegen Magdeburger Amokfahrer: Taleb A. geht in Revision
Gerichtsprozesse Magdeburg Nach Urteil gegen Magdeburger Amokfahrer: Taleb A. geht in Revision

TAG24 war vor Ort und berichtete in einem Liveblog direkt aus dem Gerichtsgebäude.

12.43 Uhr: Die letzte Sitzung im Mega-Prozess gegen den Amokfahrer ist beendet

Noch einmal wurde sich dafür Zeit genommen, während der Urteilsbegründung jeden einzelnen Namen der Opfer vorzulesen und dabei zu erwähnen, welche Schwere der Verletzung vorlag.

Nach etwas mehr einer halben Stunde sagte Richter Dirk Sternberg: "Der Angeklagte hat nicht Magdeburg oder Deutschland mit seiner Tat geschädigt. Er hat einzelne Personen ermordet sowie andere in eine schwierige Lebenssituation gebracht."

Gegen das Urteil können die Nebenkläger sowie der Angeklagte innerhalb von einer Woche Revision einlegen. Dann wird das Bundesgerichtshof das Verfahren auf Rechtsfehler überprüfen.

Zum Schluss bedankte sich der Vorsitzende bei allen Kräften der Verwaltung, bei den Justiz- sowie Polizeibeamten und besonders am heutigen Tage bei den Technikern vor Ort.

11.59 Uhr: Kläger präsentieren Fotos von Opfern in Richtung des Angeklagten

Während der Urteilsbegründung liest Richter Dirk Sternberg noch einmal jeden Namen der Opfer und Nebenkläger vor. Dabei erwähnt er, ob die Klagen wegen Körperverletzung oder versuchten Mordes stattgegeben wurden.

Währenddessen stellen ein paar der Kläger ein Foto ihrer verletzten oder verstorbenen Familienmitglieder auf den Tisch in Richtung des Angeklagten.

11.47 Uhr: Richter begründet Vorbehalt der Sicherungsverwahrung

Amokfahrer Taleb A. erhält zwar eine lebenslange Freiheitsstrafe, jedoch keine Sicherungsverwahrung.

Begründet wird dieser Schritt durch das Gericht damit, dass der Amokfahrer keine Vorverurteilungen besitzt und ihm ebenfalls keine vorher begangenen Taten nachgewiesen werden können.

Am Tag seiner Verurteilung wurde Taleb A. mit einem Polizeihubschrauber nach Magdeburg geflogen.
Am Tag seiner Verurteilung wurde Taleb A. mit einem Polizeihubschrauber nach Magdeburg geflogen.  © Klaus-Dietmar Gabbert/dpa

11.37 Uhr: Richter kritisiert "Trittbrettfahrer"

Der Vorsitzende erklärt, dass es insgesamt fünf "Trittbrettfahrer" gegeben hat. Sie hatten zwar Klage eingereicht, befanden sich jedoch nicht nachvollziehbar während des Anschlags auf dem Magdeburger Weihnachtsmarkt.

Zwei davon hatten ihre Klage noch während des laufenden Verfahrens wieder zurückgenommen. Die Klagen der restlichen drei Personen sei abgewiesen worden.

11.17 Uhr: Mehrere Klagen sind kein "versuchter Mord"

In der Urteilsbegründung stellt Richter Sternberg klar, dass einige Klagen in ihrer ursprünglichen Fassung nicht stattgegeben werden können. Allen voran Klagen wegen "versuchten Mordes".

"Die Personen waren außerhalb des Wirkungsbereiches des Pkw oder zu weit davon entfernt", begründet Sternberg. Auch wenn kein "versuchter Mord" vorlag, wurden die Klagen als "versuchte Körperverletzung" gewertet.

Das Interesse der Presse ist am Tag des Urteils wieder gestiegen.
Das Interesse der Presse ist am Tag des Urteils wieder gestiegen.  © Klaus-Dietmar Gabbert/dpa

11.03 Uhr: Gericht beruft sich auf Gutachten und eigene Erfahrungen

Wie Richter Dirk Sternberg mitteilt, flossen in das Urteil die vielzähligen Gutachten ein. Auch die eigenen Erfahrungen zwischen den Richtern und dem Angeklagten hätten Einfluss auf das Urteil gehabt.

"Der Angeklagte hat hier vor Gericht mehrmals gezeigt, dass er empathielos sein kann beziehungsweise seine Empathie ausschalten kann", sagte der Vorsitzende. Weiterhin hieß es: "Der Angeklagte ist für die Öffentlichkeit gemeingefährlich."

10.45 Uhr: Magdeburgs Oberbürgermeisterin Borris äußert sich zum Urteil

Während der Urteilsverkündung war auch Magdeburgs Oberbürgermeisterin Simone Borris (63, parteilos) im Zuschauerbereich des Gerichtsgebäudes anwesend. Inzwischen hat auch sie sich zur Verurteilung des Amokfahrers geäußert.

"Für viele Betroffene ist dieser Tag von großer Bedeutung. Gleichzeitig wissen wir, dass kein Urteil das Geschehene ungeschehen machen kann. Die Angehörigen der Getöteten, die Verletzten und viele weitere Betroffene werden die Folgen dieser Tat weiterhin tragen", sagte Borris.

"Eine Genugtuung oder gar Wiedergutmachung kann es nicht geben. Deshalb gilt unser Mitgefühl heute und in den kommenden Tagen besonders den Menschen, deren Leben durch diese Tat dauerhaft verändert wurde. Auch nach dem Ende des Verfahrens stehen wir weiterhin an der Seite der Opfer, ihrer Angehörigen und aller Betroffenen. Ihnen gilt unsere anhaltende Unterstützung und unser Respekt für die Kraft, mit der sie diesen schweren Weg gegangen sind", so die 63-Jährige.

Taleb A. ist wegen sechsfachen Mordes sowie mehrfach versuchten Mordes und Körperverletzung zu lebenslanger Freiheitsstrafe verurteilt worden.
Taleb A. ist wegen sechsfachen Mordes sowie mehrfach versuchten Mordes und Körperverletzung zu lebenslanger Freiheitsstrafe verurteilt worden.  © Hendrik Schmidt/dpa

10.36 Uhr: Lebenslauf und Vorgehen des Angeklagten wird wiederholt

Der Vorsitzende Richter Dirk Sternberg stellt klar, dass mehrere Anschlagsopfer Schmerzensgeld von Taleb A. verlangen dürfen. Ihnen werden Summen von wenigen Tausend bis hin zu 10.100 Euro zugesprochen.

Anschließend wird der Lebenslauf des Angeklagten wiederholt und seine Vorgeschichte bis zur Tat nochmal in Erinnerung gerufen.

10.23 Uhr: Verhandlung wird nach Panne fortgesetzt

Nach über einer halben Stunde wird die Urteilsbegründung fortgesetzt. "Sonst hat immer alles funktioniert, heute mal nicht", sagte Richter Sternberg.

Daraufhin wiederholt er nochmals die Urteilsverkündung und lässt den Vorfall im Protokoll vermerken.

Richter Dirk Sternberg hat das Urteil gegen den Amokfahrer verkündet.
Richter Dirk Sternberg hat das Urteil gegen den Amokfahrer verkündet.  © Hendrik Schmidt/dpa

10.18 Uhr: Probleme mit der Technik behoben

Ein letztes Mal fragt der Techniker über das Mikrofon, ob er im "Sicherheitskasten" über die Lautsprecher zu hören ist. Der vermummte Justizbeamte zeigt den Daumen nach oben.

Unter den Zuschauern wird leise gejubelt und vereinzelt geklatscht. Die Verhandlung und damit die Urteilsbegründung wird in wenigen Minuten fortgeführt.

Titelfoto: Hendrik Schmidt/dpa

Mehr zum Thema Gerichtsprozesse Magdeburg: