Mann nach Wanderausflug gelähmt: Bundesgerichtshof weist Beschwerde zurück!

Magdeburg - Der Bundesgerichtshof hat die Beschwerde eines Mannes, der im Juli 2018 bei einer Wanderung auf dem Harzer Hexenstieg bei Thale (Landkreis Harz) schwer verletzt wurde, zurückgewiesen.

Der Wanderer wurde bei einem Familienausflug am Harzer Hexenstieg von einem umstürzenden Baum verletzt. (Symbolbild)
Der Wanderer wurde bei einem Familienausflug am Harzer Hexenstieg von einem umstürzenden Baum verletzt. (Symbolbild)  © Klaus-Dietmar Gabbert/dpa-Zentralbild/dpa

Der Kläger aus Niedersachsen verklagte die Stadt Thale, nachdem er auf dem touristischen Wanderweg von einem umstürzenden Baum so schwer verletzt wurde, dass er noch heute an einer Querschnittslähmung leidet.

Das Landgericht Magdeburg hatte damals die Klage des Mannes abgewiesen. Unter anderem hatte dieser von der Stadt Thale ein Schmerzensgeld von mehr als 200.000 Euro verlangt.

Der Geschädigte ging daraufhin in Berufung, jedoch erfolglos. Wie Richter Christian Löffler am heutigen Montag mitteilte, ist das damalige Urteil des Landesgerichts somit rechtskräftig.

Der Waldbesucher, der auf eigene Gefahr Waldwege betritt, könne grundsätzlich nicht erwarten, dass der Waldbesitzer Sicherungsmaßnahmen gegen waldtypische Gefahren ergreift. Der Besucher sei primär selbst für seine Sicherheit verantwortlich.

Titelfoto: Klaus-Dietmar Gabbert/dpa-Zentralbild/dpa

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