Nach Urteil im Attentatsprozess: Jetzt wird gegen Weihnachtsmarktbetreiber ermittelt

Von Simon Kremer

Magdeburg/Naumburg - Wegen möglicher Versäumnisse vor dem Anschlag auf den Magdeburger Weihnachtsmarkt ermittelt die Generalstaatsanwaltschaft Naumburg gegen den Geschäftsführer der Weihnachtsmarktgesellschaft.

Bei dem Anschlag starben auf dem Weihnachtsmarkt sechs Menschen. (Archivbild)  © © Heiko Rebsch/dpa

Dessen Anwalt bestätigte der Deutschen Presse-Agentur die Ermittlungen wegen fahrlässiger Körperverletzung und fahrlässiger Tötung durch Unterlassen.

Ende August dieses Jahres habe es daher auch Durchsuchungen unter anderem in den Büros der Gesellschaft in Magdeburg gegeben. Zuerst hatte die "Magdeburger Volksstimme" berichtet.

Bei dem Anschlag vor fast zwei Jahren starben auf dem Weihnachtsmarkt sechs Menschen, mehr als 300 wurden zum Teil schwer verletzt.

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Der Attentäter, der mit einem Mietwagen über den Markt vor dem Magdeburger Rathaus gerast war, wurde im Juni wegen Mordes und versuchten Mordes schuldig gesprochen und zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt.

Das Gericht stellte zudem die besondere Schwere der Schuld fest. 

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53 Strafanzeigen in Zusammenhang mit dem Anschlag

Neben den Ermittlungen gegen den Attentäter gibt es aber auch weitere Ermittlungen. Auch ein Parlamentarischer Untersuchungsausschuss des Landtages beschäftigte sich mit dem Anschlag und dem Sicherheitskonzept des Weihnachtsmarktes. Marktbetreiber, Polizei und Stadtverwaltung hatten dabei die Zuständigkeiten in der Vergangenheit von sich gewiesen.

Laut dem Abschlussbericht des Untersuchungsausschusses hätten Defizite im Handeln mehrerer Behörden den Anschlag begünstigt. Bei der Aufstellung von Betonsperren habe es eine "Verantwortungsdiffusion" gegeben, hieß es im Abschlussbericht. "Keine Seite fühlte sich verantwortlich." 

Nach Angaben der Generalstaatsanwaltschaft Naumburg waren bis zuletzt 53 Strafanzeigen in Zusammenhang mit dem Anschlag eingegangen.

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Diskussion um Zufahrtsschutz

Es gehe konkret um einen Anfangsverdacht, nach dem an der betroffenen Stelle eine Absperrkette vorgesehen gewesen sei. (Archivbild)  © © Klaus-Dietmar Gabbert/dpa

"Ich gehe nach Ansicht der Aktenlage davon aus, dass die Ermittlungen mangels hinreichendem Tatverdacht eingestellt werden", sagte der Anwalt des Chefs der Weihnachtsmarktgesellschaft, Christian Schößling (53).

Demnach gehe es konkret um einen Anfangsverdacht, nach dem laut eines Lageplans des Weihnachtsmarktes aus dem Jahr 2017 an der Stelle eine Absperrkette vorgesehen gewesen sei, an der der Attentäter mit seinem Auto auf das Gelände gefahren ist. Diese sei an der Stelle aber nie vorgesehen gewesen. 

Bereits im Parlamentarischen Untersuchungsausschuss des Landtages hatte Geschäftsführer Paul-Gerhard Stieger betont, die Abwehr abstrakter Gefahr von Terror- und Amoktaten falle nicht in den Organisationsbereich eines Marktbetreibers. Für den Zufahrtschutz sei man nicht zuständig gewesen.

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Der Attentäter, ein Arzt aus Saudi-Arabien, legte Revision gegen das Urteil ein. Der Bundesgerichtshof muss den Fall auf mögliche Rechtsfehler prüfen.

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