Prozess gegen Magdeburger Amokfahrer vor Abschluss: Für Verteidigung bleiben Fragen offen

❤️
😂
😱
🔥
😥
👏

Von Dörthe Hein

Magdeburg - Die Verteidigung des Todesfahrers vom Magdeburger Weihnachtsmarkt sieht keine Grundlage für die Anordnung einer Sicherungsverwahrung zusätzlich zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe für den Angeklagten.

Der Verteidiger des Amokfahrers hält die Unterbringung seines Mandanten in einem "Sicherheitskasten" während der Verhandlungen für "unverhältnismäßig".
Der Verteidiger des Amokfahrers hält die Unterbringung seines Mandanten in einem "Sicherheitskasten" während der Verhandlungen für "unverhältnismäßig".  © Peter Gercke/dpa

Anders als die Generalstaatsanwaltschaft und die Nebenkläger halte er die Fahrt über den Weihnachtsmarkt für eine einheitliche Tat und nicht für vier unmittelbar aufeinanderfolgende Taten, sagte Rechtsanwalt Thomas Rutkowski im Landgericht Magdeburg.

Die Generalstaatsanwaltschaft hatte in ihrem Schlussvortrag argumentiert, der Angeklagte habe mit jedem Abbiegevorgang einen neuen Tatentschluss gefasst.

Rutkowski kritisierte, im Prozess seien Fragen offengeblieben. Unter anderem seien Steuergeräte aus dem Tatfahrzeug ausgebaut und nicht untersucht worden.

Staatsanwalt und Nebenkläger: Magdeburger Todesfahrer soll nie wieder in Freiheit leben
Gerichtsprozesse Magdeburg Staatsanwalt und Nebenkläger: Magdeburger Todesfahrer soll nie wieder in Freiheit leben

Auch vom Angeklagten aufgeworfene Fragen rund um eine Flüchtlingshilfeorganisation seien offen geblieben. Der Verteidiger sagte, das Gericht möge ein gerechtes Urteil fällen.

Der Verteidiger kritisierte zudem als unverhältnismäßig und als gegen die Grundsätze eines fairen Verfahrens verstoßend, dass der Angeklagte den Prozess aus einem Glaskasten heraus verfolgen musste.

Rutkowski wies zudem darauf hin, dass sein Mandant mehrfach als "Kreatur" bezeichnet worden ist aus den Reihen der Nebenkläger. Sie hätten ihre Verachtung für den Angeklagten zum Ausdruck gebracht.

Amokfahrer schweift beim Ergreifen des Wortes wieder aus

Taleb A. (51) habe für die Beleidigungen der Nebenkläger Verständnis.
Taleb A. (51) habe für die Beleidigungen der Nebenkläger Verständnis.  © Peter Gercke/dpa

Der Angeklagte, der aus Saudi-Arabien stammt und jahrelang als Psychiater im Maßregelvollzug für psychisch kranke Straftäter arbeitete, ergriff nach dem Vortrag seines Verteidigers selbst das Wort.

Er sagte, er akzeptiere, wenn ihn die Nebenkläger beleidigten. Es sei ihm wichtig, dass sie alles sagen könnten.

Daraufhin holte er zu einem weitschweifigen Vortrag aus und wurde vom Vorsitzenden Richter Dirk Sternberg gebremst, er möge Bezug nehmen auf das, worum es im Prozess gehe. 

Prozess gegen Amokfahrer von Magdeburg startet verspätet: Taleb A. rastet "zur Show" aus
Gerichtsprozesse Magdeburg Prozess gegen Amokfahrer von Magdeburg startet verspätet: Taleb A. rastet "zur Show" aus

Die Generalstaatsanwaltschaft hatte in ihrem Plädoyer eine lebenslange Freiheitsstrafe für den Todesfahrer beantragt, die Feststellung der besonderen Schwere der Schuld und eine Sicherungsverwahrung.

Die Tat, die nur eine Minute dauerte, habe in ihrer Massivität jede menschlich begreifbare Dimension gesprengt, hatte Oberstaatsanwalt Matthias Böttcher gesagt. 

Am 20. Dezember 2024 bog der angeklagte Taleb A. (51) von einer Straße durch eine Lücke in Betonabsperrungen auf einen Fußweg auf den Weihnachtsmarkt ein.

Teils sei der Fahrer mit dem mehr als zwei Tonnen schweren und 340 PS starken Wagen in Schlangenlinien und mit bis zu 48 Kilometern pro Stunde unterwegs gewesen. Er war gleich nach der Tat festgenommen worden.

Titelfoto: Peter Gercke/dpa

Mehr zum Thema Gerichtsprozesse Magdeburg: