Prozess zum Magdeburg-Anschlag: Richter zieht Fazit, Taleb A. verrennt sich

Magdeburg - Am 19. Verhandlungstag im Prozess um den Anschlag auf den Magdeburger Weihnachtsmarkt waren keine Zeugen geladen. Der Tag wurde überwiegend von ausschweifenden Nachfragen und Erklärungen des Angeklagten Taleb A. (51) gefüllt. Der vorsitzende Richter gab ein Zwischenfazit zu den Verhandlungen.

Der Richter vom Anschlags-Prozess, Dirk Sternberg, gab am Dienstag ein Zwischenfazit zur Verhandlung.
Der Richter vom Anschlags-Prozess, Dirk Sternberg, gab am Dienstag ein Zwischenfazit zur Verhandlung.  © Klaus-Dietmar Gabbert/dpa

Beim Prozess (TAG24 war wieder für Euch vor Ort) erklärte Richter Dirk Sternberg in einem Zwischenfazit, dass er bislang keine strafmildernden Aspekte erkennen könne.

Taleb A. wird sechsfacher Mord, über 300-facher versuchter Mord sowie gefährliche bzw. schwere Körperverletzung zur Last gelegt.

Eine lebenslange Freiheitsstrafe stünde im Raum, so der Richter, auch sei die Feststellung der besonderen Schwere der Schuld und somit Sicherheitsverwahrung möglich.

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Dieses Fazit ist kein vorweggenommenes Zwischenurteil, betonte der Richter, die Kammer habe sich noch nicht auf ein Urteil festgelegt.

Die Kammer plädiert auf eine Beschränkung des Verfahrens. Bei einer Beschränkung muss nicht jedes Detail über jeden Geschädigten vor einer Verurteilung geklärt werden und würde die Dauer des Prozesses verkürzen.

Über diesen Antrag wurden sich die Beteiligten im Gericht am Dienstag noch nicht einig.

Dreistündige Befragung: Taleb A. verrennt sich in Erklärungen

Zuvor stellte der Angeklagte Taleb A. (51) für fast drei Stunden Fragen an einen Gutachter.
Zuvor stellte der Angeklagte Taleb A. (51) für fast drei Stunden Fragen an einen Gutachter.  © Klaus-Dietmar Gabbert/dpa

Zu Prozessbeginn am Dienstag stellte der Angeklagte Taleb A. fast drei Stunden lang Rückfragen an den Sachverständigen, Dr. Langer. Der Gutachter hatte bei dem 51-Jährigen am Montag eine narzisstische Persönlichkeitsstörung erkannt.

Dabei handele es sich nicht um eine psychische Erkrankung, weswegen Langer Taleb A. als voll schuldfähig einschätzt.

Bei seinen Rückfragen musste der 51-Jährige mehrfach zurechtgewiesen werden, dass er beim Thema bleiben soll. "Das ist keine Diskussionsveranstaltung", sagte Richter Sternberg.

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Im Anschluss an den Schlagabtausch bat Sternberg den Angeklagten um eine Einschätzung zu seiner eigenen psychischen Gesundheit.

Bei seiner Antwort verrannte sich der 51-Jährige wieder in unkonkrete Erklärungen. "Alles, was [Dr. Langer, Anm. d. Red.] gesagt hat, ist inplausibel." Auf die Ja-oder-Nein-Frage, ob er bei sich selbst eine Persönlichkeitsstörung erkennen würde, verweigerte A. die Aussage.

Auch nach der Pause versuchte er, die Einschätzungen des Arztes mit ausschweifenden Erklärungen zu widerlegen. Er behauptete erneut, im Gefängnis vergiftet und gefoltert worden zu sein. Dabei brach er zeitweise in Tränen aus, zeitweise lachte er sich schlapp.

Titelfoto: Klaus-Dietmar Gabbert/dpa

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