20-Jähriger nach tödlichem Drogen-Streit freigesprochen: Revision eingelegt

Neubrandenburg/Berlin - Im Streit um Drogen hat ein junger Mann einen Bekannten erstochen. Er habe in Notwehr gehandelt, sagte er im Prozess - und wurde freigesprochen. Dagegen haben Staatsanwaltschaft und Nebenklage jetzt Revision eingelegt.

Das Landgericht Neubrandenburg sprach den 20-Jährigen zunächst frei. (Archivbild)
Das Landgericht Neubrandenburg sprach den 20-Jährigen zunächst frei. (Archivbild)  © Jens Büttner/dpa

Das sagte ein Sprecher des Landgerichts Neubrandenburg am Dienstag auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur. Jetzt muss der Bundesgerichtshof das Urteil vom 25. April prüfen.

Der junge Mann war wegen Totschlags angeklagt worden. Er sagte im Prozess, er sei vom späteren Opfer, einem 21-Jährigen, im Dunkeln mit einer Art Pistole bedroht worden und habe in Notwehr gehandelt.

Dem folgte das Gericht. Die Staatsanwaltschaft hatte eineinhalb Jahre Haft auf Bewährung gefordert.

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Der Vorfall hatte sich Anfang Oktober vorigen Jahres ereignet. Nach Aussage des 20-Jährigen forderte das spätere Opfer Marihuana und Wertsachen von ihm. Beide hätten einige Zeit zuvor in Berlin Drogen beschafft, die beim Angeklagten deponiert worden seien. Es habe Streit um die Bezahlung gegeben.

Das Gericht glaubte dem Angeklagten, dass er in Todesangst gehandelt habe. Das spätere Opfer habe eine geladene Schreckschusspistole dabeigehabt, hieß es am Tag des Urteils.

Angeklagter spricht von Notwehr

Die Aussage des Angeklagten, er habe während des entstandenen Gerangels auf den Geschädigten eingestochen, weil er wegen der gegen ihn gerichteten Schusswaffe in Todesangst gewesen sei, sei plausibel und nicht zu widerlegen.

Der 20-Jährige saß nach Worten eines Gerichtssprechers seit 13. November 2023 in Untersuchungshaft. Dafür wurde ihm eine Haftentschädigung zugesprochen.

Der Haftbefehl wurde aufgehoben.

Titelfoto: Jens Büttner/dpa

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