Frau verklagt Tierschutzverein wegen kranker Hündin

München - Gleich zweimal musste sich das Landgericht München I diese Woche mit den Klagen von Hundebesitzerinnen wegen Streunern aus Rumänien befassen. Beide Frauen hatten die Tiere von dem Verein "Ein Herz für Streuner" übernommen.

Eine aus Rumänien stammende Straßenhündin stellte sich nach ihrer Adoption als schwer krank heraus - muss der Tierschutzverein dafür zahlen?
Eine aus Rumänien stammende Straßenhündin stellte sich nach ihrer Adoption als schwer krank heraus - muss der Tierschutzverein dafür zahlen?  © Jens Kalaene/dpa

Eine Frau aus Berlin hatte einen kleinen Welpen von dem Verein übernommen, wie das Gericht am Donnerstag berichtete.

Doch dann kam sie mit dem Tier nicht klar, gab es zurück und klagte auf Übernahme aller Kosten durch den Verein, rund 600 Euro. In erster Instanz war sie vor dem Amtsgericht München gescheitert. In zweiter Instanz nahm die Frau die Berufung nun zurück, bevor am Donnerstag neu verhandelt worden wäre, wie ein Gerichtssprecher am Donnerstag berichtet. Das Tier hatte unter anderem unter Wurmbefall gelitten.

Schlechter ging es der kleinen Carli: Sie hatte nach Angaben ihrer neuen Besitzerin einen dreifachen Herzfehler, Niereninsuffizienz, Würmer und andere Parasiten. Eine Frau hatte die Hündin im August 2022 von dem Verein adoptiert. Nach eigenen Angaben stellte sie erst danach fest, dass Carli gesundheitlich schwer beeinträchtigt war. Deshalb verklagte sie den Verein auf Übernahme der Behandlungskosten. Am Donnerstag verhandelte das Landgericht München I über den Fall.

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Das ursprünglich aus Rumänien stammende Tier soll laut seinem neuen Frauchen schon bei Übergabe körperlich schwach gewesen sein. Das Tier habe großen Durst gehabt; das sei aber bei der Übergabe seitens des Vereins mit einer langen Reise erklärt worden, gab die Hundebesitzerin nach Angaben eines Gerichtssprechers an.

Doch Carli ging es in der Folge immer schlechter. Sie musste in eine Notfallklinik für Tiere gebracht werden.

Ist der Tierschutzverein verantwortlich für den Gesundheitszustand der Hunde?

Bisher seien rund 4300 Euro für tierärztliche Behandlungen angefallen, machte die Hundebesitzerin vor Gericht geltend. Die Frau verlangt mit ihrer Klage die Zahlung dieser bereits entstandenen Kosten, aber auch eine Feststellung, dass der Verein für künftige Behandlungen aufkommen muss.

Die Frau hatte für das Tier eine Schutzgebühr von 405 Euro bezahlt und zugleich einen Haftungsausschluss unterschrieben. Ob dieser aber den Verein der Verantwortung enthebt, war in der Verhandlung offen. Strittig war unter anderem auch, ob der Verein als Unternehmen gelten kann. Damit würden für die Hundebesitzerin die üblichen Verbraucherrechte für Käufer gelten - die sie besser stellen würden.

Trotz der Krankheiten: Hergeben will dieses Frauchen ihren Liebling nicht mehr. Carli, wenngleich kränklich, sei seiner neuen Familie ans Herz gewachsen, hieß es.

Titelfoto: Jens Kalaene/dpa

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