Patientin in Psychiatrie getötet: Eltern fordern Aufklärung - doch Gericht blockt ab
Von Regina Wank
München - Nach dem grausamen Tod einer Patientin in einer Münchner Psychiatrie hoffen ihre Eltern auf Gerechtigkeit. Die Familie des Opfers verlangte eine Aufarbeitung – erlitt nun aber eine Niederlage.
Alles in Kürze
- Patientin in Münchner Psychiatrie getötet
- Täter war erst Stunden vor Tat in Klinik eingewiesen
- Eltern fordern Aufklärung und neue Ermittlungen
- Staatsanwaltschaft hatte Vorwurf der fahrlässigen Tötung durch Unterlassen geprüft
- Oberlandesgericht München lehnt Antrag auf Klageerzwingung ab

Das Oberlandesgericht (OLG) München lehnte einen Antrag, mit dem die Angehörigen neue Ermittlungen erzwingen wollten, als unzulässig ab.
Die 40 Jahre alte Patientin Kamilla Nagy wurde am 31. Mai 2022 im Isar-Amper-Klinikum in Haar von einem dort zwangsweise untergebrachten Mann getötet. Er räumte später im Prozess vor dem Landgericht München I ein, sie mit einer Metallstange gequält, mit ihrem Pullover stranguliert und dann Feuer gelegt zu haben.
Der Mann war erst wenige Stunden vor der Tat in die Klinik eingewiesen worden, weil er der Polizei gesagt hatte, dass er einen Hund auf Anordnung Gottes getötet habe und einen Menschen umbringen werde.
Warum konnte der Mann seine Mit-Patientin ungestört attackieren? Warum griff niemand ein? Fragen wie diese stellten sich die Eltern der Getöteten - und zeitweise tat das auch die Staatsanwaltschaft München I.
Vorwurf: Fahrlässige Tötung durch Unterlassen

2022 leitete sie ein Ermittlungsverfahren gegen Unbekannt ein, um zu klären, "ob ein strafrechtlich relevantes Unterlassen der behandelnden Ärzte oder des Pflegepersonals im Zusammenhang mit dem Tod der Geschädigten feststellbar ist, das die Tat des mittlerweile rechtskräftig verurteilten Beschuldigten ermöglichte oder vereinfachte", wie eine Sprecherin der Behörde mitteilte.
Der Vorwurf, der im Raum stand: fahrlässige Tötung durch Unterlassen. Die Ermittlungen wurden jedoch im Januar 2025 eingestellt. Einer Beschwerde dagegen gab die Generalstaatsanwaltschaft München nicht statt.
Dagegen wehrte sich die Familie dann vor dem OLG - allerdings erfolglos, wie nun feststeht. Das Gericht lehnte den Antrag auf Klageerzwingung ab. Die Aufnahme neuer Ermittlungen könne mit diesem Antrag nicht erreicht werden, hieß es.
Außerdem fehle es an der Darstellung eines konkreten Sachverhalts, der ein strafbares Handeln von Ärzten und Klinikmitarbeitern erkennen ließe.
Titelfoto: Peter Kneffel/dpa