Freundin betäubt und vergewaltigt - Angeklagter erklärt: "Ich liebe dieses Mädchen"
Von Britta Schultejans
München - Im Prozess in München gegen einen Mann, der seine Freundin mit Narkosemitteln betäubt, vergewaltigt und dabei gefilmt haben soll, fordert die Staatsanwaltschaft die Höchststrafe für den Angeklagten.
Sie sprach sich für lebenslange Haft, die Feststellung der besonderen Schwere der Schuld und Sicherungsverwahrung wegen versuchten Mordes und Vergewaltigung aus, wie ein Gerichtssprecher nach den nicht-öffentlichen Plädoyers mitteilte.
Die Verteidigung forderte sieben Jahre Haft ohne Sicherungsverwahrung. Sie sieht den Tatbestand des versuchten Mordes und der schweren Vergewaltigung nicht als erfüllt an.
Der 27-Jährige hatte die angeklagten Taten vor Gericht generell eingeräumt. "Ich weiß, dass ich Schlimmes getan habe und dass das schlimme Folgen mit sich gebracht hat", sagte er. Er sei aber kein Frauenhasser, so der Angeklagte. "Ich liebe dieses Mädchen, aber ich habe sie tief verwundet."
Seine Taten seien "unbedacht, egoistisch, gefährlich, hässlich und ungehobelt" gewesen. "Es ist unverzeihlich."
Mann informiert sich in Chatgruppen über Betäubung für Freundin
Laut Staatsanwaltschaft war es reiner Zufall, dass die 1997 geborene Frau bei den Taten des jungen Mannes nicht starb. Der Angeklagte aus China hatte sich nach eigenen Angaben in einer Chatgruppe mit mehr als 1000 Mitgliedern über Betäubungsmöglichkeiten informiert. In der Sache laufen auch in Deutschland weitere Ermittlungsverfahren.
Der Student ist unter anderem wegen versuchten Mordes in sieben Fällen, gefährlicher Körperverletzung, besonders schwerer Vergewaltigung und versuchter Vergewaltigung mit Todesfolge angeklagt – wobei sich der Versuch in dem Fall auf die Todesfolge bezieht.
Der Fall erinnert an die Französin Gisèle Pelicot, die von ihrem damaligen Ehemann über knapp zehn Jahre immer wieder mit Medikamenten betäubt, missbraucht und Dutzenden Fremden zur Vergewaltigung angeboten worden war.
Das Urteil in dem Münchner Fall soll am 14. April fallen. Bei der Feststellung der besonderen Schwere der Schuld wäre eine vorzeitige Haftentlassung nach 15 Jahren so gut wie ausgeschlossen.
Titelfoto: Malin Wunderlich/dpa

