Mordprozess nach Auto-Anschlag: Angeklagter zeigt keine Reue

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Von Elke Richter

München - Auch nach dem letzten Wort des Angeklagten bleibt nach 33 Verhandlungstagen in Teilen unklar, warum er im Februar 2025 in einen Demonstrationszug fuhr und dabei zwei Menschen tötete und zahlreiche verletzte.

Ein Wort der Reue fand der 25-jährige Angeklagte vor Gericht nicht.
Ein Wort der Reue fand der 25-jährige Angeklagte vor Gericht nicht.  © Elke Richter/dpa

Als der Angeklagte im Mordprozess nach dem Auto-Anschlag auf eine Gewerkschaftsdemonstration in München sein letztes Wort beendet, geht ein Raunen durch die Reihen. In wenigen, etwas wirren Sätzen bedankt er sich beim Gericht und der Bundesanwaltschaft für die Zeit, die sie ihm gewidmet hätten.

Ein Wort der Reue, des Bedauerns oder auch nur der Erklärung, wie es sich viele Nebenklägervertreter am Vortag noch einmal gewünscht hatten, findet der 25-Jährige hingegen nicht. 

Nach Einschätzung der Bundesanwaltschaft hat er keinen klassischen Radikalisierungsprozess durchlaufen und besaß kein geschlossenes islamistisches Weltbild. Dennoch gehen die Vertreter der Bundesanwaltschaft von einem religiös motivierten politischen Anschlag aus.

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In der Wahrnehmung des Angeklagten habe die Attacke dem Willen Allahs entsprochen und sei eine gebotene Reaktion auf das Handeln der USA und anderer westlicher Staaten in Gaza und Afghanistan gewesen, hieß es in deren Plädoyer.

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Die getötete Mutter und ihre Tochter im Kinderwagen waren die ersten, die im Februar 2025 von dem Auto erfasst wurden.
Die getötete Mutter und ihre Tochter im Kinderwagen waren die ersten, die im Februar 2025 von dem Auto erfasst wurden.  © Christoph Trost/dpa

Darüber hinaus hätten persönliche Gefühlsregungen eine Rolle gespielt, erläuterte die Anklagevertreterin. "Der Angeklagte hat Menschen zum Objekt seiner Wut, Enttäuschung und Verbitterung gemacht, obwohl diese am Entstehen seiner Stimmungslage keinerlei Anteil hatten." 

Damit hat er das Leben zahlreicher Menschen in ein "Davor" und ein "Danach" geteilt. Viele der Opfer sind bis heute physisch wie psychisch schwer gezeichnet und können zum Teil ihren Alltag kaum bewältigen. 

Zum Schluss des Prozesses zeichnen die Anwälte der Nebenkläger noch einmal deren Schicksale nach. Da ist der Muslim, der als Gastarbeiter-Kind 40 Jahre hart gearbeitet hat, aufgrund der anhaltenden psychischen Belastung jetzt aber weder seine Familie ernähren noch seine geliebten Bücher lesen kann. "Für einen Selbstmord brauche ich keine Kugeln im Kopf. Ich bin schon tot", zitiert ihn sein Anwalt. Ein anderer wurde durch den Anschlag auf den Cristopher Street Day in Berlin am Wochenende retraumatisiert. 

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Auch die Familie der beiden Getöteten denkt jeden Tag an den Tag, der ihr Leben für immer veränderte. Die erst zwei Jahre alte Hafsa in ihrem Kinderwagen und ihre Mutter Amel waren die ersten, die das Auto erfasste und durch die Luft schleuderte.

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Eine Bank an der Isar erinnert an die beiden Todesopfer des Anschlags.
Eine Bank an der Isar erinnert an die beiden Todesopfer des Anschlags.  © Peter Kneffel/dpa

"Er ist ein kleiner, unempathischer Mann mit kleinem Ego, der es in seinem Leben nicht weit gebracht hat", urteilt die Familie. "Er ist und bleibt ein feiger Kindermörder, hier und in Ewigkeit." Sie wünscht sich, dass der Angeklagte in seiner Zelle in der Bedeutungslosigkeit verschwinden möge. Dies dürfte für ihn die schlimmste Strafe sein, hieß es in einem Schreiben. 

Möglich, dass die Familie recht hat. Denn wie sehr der 25-Jährige um Anerkennung buhlte, wie er beim Bodybuilding poste, kam im Prozess deutlich zutage. Auch seine Kränkbarkeit, seine Wut und Empörung.

Der vom Gericht bestellte Gutachter stellte eine mittelgradige Persönlichkeitsstörung fest – betonte aber auch, der Angeklagte habe zum Zeitpunkt der Tat keine akute Psychose gehabt.

Dennoch schließt die Verteidigung des 25-Jährigen eine verminderte Schuldfähigkeit nicht aus und möchte den Angeklagten deshalb in einem psychiatrischen Krankenhaus statt in einem Gefängnis untergebracht sehen – bei einer Freiheitsstrafe von 15 Jahren.

Die Bundesanwaltschaft hingegen fordert unter anderem wegen zweifachen Mordes, versuchten Mordes in 22 Fällen sowie wegen zumeist gefährlicher Körperverletzung in weiteren 22 Fällen eine lebenslange Haftstrafe. Und sie fordert die Feststellung der besonderen Schwere der Schuld – dies würde eine Freilassung auf Bewährung nach 15 Jahren Gefängnis erheblich erschweren. 

Wie sich das Gericht entscheidet, will es am 6. August verkünden.

Titelfoto: Bildmontage: Elke Richter/dpa, Christoph Trost/dpa

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