Kameraüberwachung in Fitnessstudio: Rechtsstreit geht in nächste Runde

München - In einem seit 2018 währenden Rechtsstreit um Videoüberwachung in einem Oberpfälzer Fitnessstudio steht die nächste Verhandlungsrunde an. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof befasst sich am heutigen Mittwoch mit dem Fall.

Videoüberwachung: sinnvoll oder problematisch? (Symbolbild)
Videoüberwachung: sinnvoll oder problematisch? (Symbolbild)  © 123RF/corazonphoto

Das Verwaltungsgericht Ansbach hatte die Berufung zugelassen - und zwar "wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache", weil die Frage der Zulässigkeit einer Überwachung in Fitnessstudios in der Rechtsprechung noch nicht geklärt sei.

Die Klägerin, die ein Fitnessstudio in der Oberpfalz betreibt, wendet sich den Angaben nach gegen die entsprechend vom Bayerischen Landesamt für Datenschutzaufsicht ausgesprochene Untersagung der Videoüberwachung der Trainingsflächen.

Das Verwaltungsgericht Ansbach hatte diese Untersagung in erster Instanz für rechtmäßig erachtet, weil die Daten ohne Rechtsgrundlage verarbeitet worden seien und ein Verstoß gegen die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) vorliege.

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Im Januar 2018 hatte sich ein Kunde des Fitnessstudios an die Datenschutzaufsichtsbehörde gewandt und die Kameraüberwachung geschildert.

Daraus entwickelte sich ein fortdauernder Rechtsstreit.

Aus Sicht der Klägerin soll durch die Überwachung unter anderem Diebstahl, Vandalismus und sexueller Belästigung vorgebeugt werden. Die Kameras durch mehr Personal zu ersetzen, wäre finanziell nicht leistbar, argumentierte sie.

Titelfoto: 123RF/corazonphoto

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