Baby direkt nach Geburt in Toilette ertränkt: Welche Strafe erwartet junge Frau jetzt?

München - Eine junge Frau wird schwanger, doch das Kind will sie nicht aufzuziehen. Nach der Geburt ertränkt sie ihr Baby in der Toilette. Jetzt geht der Prozess gegen die zur Tatzeit 19-Jährige in München in die entscheidende Phase.

Eine Frau (20) muss sich in München vor Gericht verantworten.
Eine Frau (20) muss sich in München vor Gericht verantworten.  © Sven Hoppe/dpa

Im Verfahren um den in einer Toilettenschüssel ertränkten Säugling fordert die Staatsanwaltschaft München I eine Verurteilung wegen Mordes.

Der zuständige Staatsanwalt sprach sich in seinem Plädoyer am heutigen Montag vor dem Landgericht München I für eine Jugendstrafe von sieben Jahren für die angeklagte Mutter des getöteten Babys aus.

Die Angeklagte aus Garching hatte zu Beginn des aufsehenerregenden Prozesses zugegeben, den Jungen im Mai 2023 nach der Geburt getötet zu haben. Sie übernehme "die volle Verantwortung", ließ sie über ihre Anwältin entsprechend mitteilen.

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Laut der Staatsanwaltschaft fürchtete die Koch-Auszubildende starke Folgen für ihre Karriere in der Gastronomie, die sie mit einem Leben als Mutter für unvereinbar gehalten habe. Die 20-Jährige gab ein anderes Motiv an: Angst vor ihrer sehr christlich geprägten Familie, in deren Weltbild ein uneheliches Kind nicht gepasst hätte.

Gerichtsprozess in München: Vater der Angeklagten engagiert sich als Abtreibungsgegner

Die Angeklagte hat ihr Baby direkt nach Geburt getötet.
Die Angeklagte hat ihr Baby direkt nach Geburt getötet.  © Sven Hoppe/dpa

Der Vater der Angeklagten engagiere sich als Abtreibungsgegner. Ein nicht eheliches Kind hätte demnach sofort "den gewünschten Anschein der perfekten Familie zerstört". Sie habe befürchtet, "verstoßen" zu werden und niemanden außer den Kindsvater in die Schwangerschaft eingeweiht.

Auch sie habe sich bis wenige Monate vor der Geburt nicht eingestehen wollen, dass sie ein Kind erwartet. Zu einem Arzt sei sie nie gegangen.

Die Geburt habe sie "völlig überfordert und hilflos" gemacht, sie habe "unfassbare Angst" durchlitten. Das Kind habe sie über der Toilette geboren und danach einfach mehrmals die Spülung betätigt.

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Im Krankenhaus habe sie dem toten Jungen sogar noch einen Namen gegeben, August sollte er heißen, nach seinem Großvater.

Die Verteidigung forderte am Montag vor dem Landgericht München I nur eine Jugendstrafe von zwei Jahren wegen Totschlags, die dann zur Bewährung ausgesetzt werden solle. Das Urteil soll an diesem Mittwoch verkündet werden.

Titelfoto: Sven Hoppe/dpa

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