Klimaprotest im Fußballstadion: Aktivisten zu Geldstrafen verurteilt

München - Nach einer Protestaktion bei einem Fußballspiel in der Münchner Allianz Arena wurden drei Klimaaktivisten zu Geldstrafen verurteilt.

Eine Aktivistin wird während des Fußballspiels am 27. August 2022 von Ordnern vom Platz getragen.
Eine Aktivistin wird während des Fußballspiels am 27. August 2022 von Ordnern vom Platz getragen.  © Sven Hoppe/dpa

Das Amtsgericht München sprach die beiden Frauen und den Mann des Hausfriedensbruchs schuldig und verhängte Strafen zwischen 150 und 225 Euro. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Staatsanwalt Johannes Füßl hatte höhere Strafen zwischen 600 und 1200 Euro gefordert. Es handele sich um "Überzeugungstaten" und "bewusste Entscheidungen", sagte er in seinem Schlussplädoyer. Die Angeklagten forderten, freigesprochen zu werden.

Am 27. August 2022 waren die Klimaaktivisten der Protestgruppe "Letzte Generation" bei einem Fußballspiel des FC Bayern gegen Borussia Mönchengladbach in der Allianz Arena aufs Spielfeld gelaufen.

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Ihr Ziel sei es gewesen, sich an den Fußballtoren mit Sekundenkleber festzukleben und mit Kabelbindern festzubinden, "um ein konsequenteres Einschreiten der politischen Akteure gegen den Klimawandel zu erreichen", hieß es in der Anklage. Die Allianz Arena stellte daraufhin einen Strafantrag.

Aktivisten rechtfertigen sich: Umstände seien "menschlich und moralisch nicht mehr auszuhalten"

Die drei wegen Hausfriedensbruchs angeklagten Klimaaktivisten im Münchner Gerichtssaal.
Die drei wegen Hausfriedensbruchs angeklagten Klimaaktivisten im Münchner Gerichtssaal.  © Sven Hoppe/dpa

Die Aktivisten räumten die Tatvorwürfe vor Gericht ein. Sie betonten aber, dass sie die Aktion vor dem Hintergrund der Klimakrise für gerechtfertigt hielten.

Die Umstände seien für sie "menschlich und moralisch nicht mehr auszuhalten", sagte eine 21 Jahre alte Angeklagte. "Ich wünsche mir so sehr, es würde reichen, wenn wir auf Demos gehen." Das sei aber nicht der Fall - "deshalb stören wir, und deshalb unterbrechen wir den Alltag". Zu diesem Alltag gehörten auch Fußballspiele.

"Ich kann die Motivationslage absolut nachvollziehen", sagte die Vorsitzende Richterin Sabine Eppelein-Harbers bereits zu Beginn der Verhandlung vor dem Amtsgericht München.

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Dennoch sehe sie für die Tat "keinen Rechtfertigungsgrund im Sinne des Strafgesetzbuches".

Titelfoto: Sven Hoppe/dpa

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