Saß er zu Unrecht im Gefängnis? Angeklagter im "Badewannen-Mord" weist jede Schuld von sich

München - Der wegen der Ermordung einer 87-Jährigen verurteilte Manfred Genditzki (62) hat im Wiederaufnahmeverfahren vor dem Landgericht München I jede Schuld von sich gewiesen.

Das Landgericht München II hatte Manfred Genditzki (62) 2010 wegen Mordes zu einer lebenslangen Gefängnisstrafe verurteilt. Doch es gibt Zweifel, dass er die Tat begangen hat.
Das Landgericht München II hatte Manfred Genditzki (62) 2010 wegen Mordes zu einer lebenslangen Gefängnisstrafe verurteilt. Doch es gibt Zweifel, dass er die Tat begangen hat.  © Matthias Balk/dpa

"Er saß 13 Jahre und sieben Monate unschuldig im Gefängnis", sagte seine Verteidigerin Regina Rick am Mittwoch in München zu Prozessbeginn. Er habe die 87-Jährige nicht umgebracht und ihr auch sonst keinerlei Gewalt angetan. Genditzki selbst äußerte sich nicht.

Die Verteidigerin hob indes die Hilfsbereitschaft und Korrektheit von Genditzki hervor. Ihr Mandant habe sich damit das Vertrauen der alten Dame erworben.

Für den als "Badewannen-Mord" bekannten Prozess sind zunächst bis Anfang Juli 19 weitere Verhandlungstage angesetzt.

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Der 62-Jährige, der im Haus der Getöteten als Hausmeister tätig war, war 2010 vom Landgericht München II zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Nach Überzeugung des Schwurgerichts hatte er die Seniorin im Oktober 2008 in deren Wohnung in Rottach-Egern auf den Kopf geschlagen und dann in der Badewanne ertränkt.

Aufgrund seiner Revision verwies der Bundesgerichtshof das Verfahren an das Landgericht München II zurück, das den Hausmeister im Januar 2012 erneut wegen Mordes zur Verdeckung einer anderen Straftat und Körperverletzung verurteilte.

Auch hiergegen ging Genditzki in Revision, allerdings ohne Erfolg. Trotzdem bemühte er sich, die Wiederaufnahme des Verfahrens zu erreichen, was ihm schließlich 2021 auch gelang.

Titelfoto: Matthias Balk/dpa

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