Mord-Urteil rechtskräftig: Todes-Raser von München muss lebenslang hinter Gitter!

München - Das Mordurteil gegen den Raser, der vor knapp drei Jahren in München auf der Flucht vor der Polizei einen 14-Jährigen totgefahren hat, ist rechtskräftig. Wie das Landgericht München I am Montag mitteilte, hat der Bundesgerichtshof (BGH) die Revision des Mannes Ende Juni verworfen.

Polizisten untersuchen den BMW des Todes-Rasers nach dem Drama in der Fürstenrieder Straße.
Polizisten untersuchen den BMW des Todes-Rasers nach dem Drama in der Fürstenrieder Straße.  © Sven Hoppe/dpa

Der Mann aus dem Landkreis Bad Tölz-Wolfratshausen hatte den Teenager im November 2019 mit seinem BMW und einer Geschwindigkeit von mindestens 122 Kilometern pro Stunde erfasst, als der zusammen mit Freunden an einer Bushaltestelle über die Fürstenrieder Straße gehen wollte.

Eine damals 16-jährige Freundin des getöteten Jungen überlebte an jenem Abend verletzt, weitere Autofahrer wichen dem Geisterfahrer in letzter Sekunde aus.

Der zum Tatzeitpunkt 34-jährige Todes-Fahrer war an jenem Abend auf der falschen Straßenseite als Geisterfahrer auf der Flucht vor einer Polizeikontrolle, weil er zuvor gekokst und damit gegen Bewährungsauflagen wegen einer anderen Verurteilung verstoßen hatte.

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Nach der Tat wurde er zwischenzeitlich zu seinem eigenen Schutz in einer Psychiatrie untergebracht.

Er wurde im März 2021 zu lebenslanger Haft wegen Mordes und vierfachen versuchten Mordes verurteilt.

Als Mordmerkmale sah das Gericht das Nutzen eines "gemeingefährlichen Mittels" und Heimtücke. Die Verteidigung des Mannes hatte eine Verurteilung wegen eines illegalen Kraftfahrzeugrennens mit Todesfolge gefordert - und die wegen Mordes kritisiert.

Münchner Richterin: "Die Aussage 'Ich wollte ihn nicht töten' hören wir in nahezu 90 Prozent aller Schwurgerichtsverfahren"

Freunde und Verwandte des getöteten Schülers legten Kerzen und Blumen an der Unglücksstelle nieder.
Freunde und Verwandte des getöteten Schülers legten Kerzen und Blumen an der Unglücksstelle nieder.  © Lino Mirgeler/dpa

"Es handelt sich hier um eine Mordanklage, die vor vier oder fünf Jahren wohl nicht erhoben worden wäre", hatte die Anwältin des Angeklagten in München zum Prozessauftakt gesagt.

"Wie kommt man dazu, davon auszugehen, dass unser Mandant vorsätzlich Personen ermorden wollte?"

Ein Einwand, den das Gericht damals nicht gelten ließ: "Die Aussage 'Ich wollte ihn nicht töten' hören wir in nahezu 90 Prozent aller Schwurgerichtsverfahren", sagte damals die Vorsitzende Richterin in ihrer Urteilsbegründung, die nun vom BGH bestätigt wurde.

Titelfoto: Sven Hoppe/dpa

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