Prozess um Geiselnahme: Angeklagter muss in Psychiatrie!

München - Im Prozess um die Geiselnahme einer jungen Frau hat das Landgericht München I die Unterbringung des Angeklagten in einer Psychiatrie angeordnet.

Der 26-Jährige muss in eine Psychiatrie.
Der 26-Jährige muss in eine Psychiatrie.  © Britta Schultejans/dpa

Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der 26-Jährige mit vorgehaltenem Messer in München in das Auto einer Frau einstieg und sie zwang, auf das Gelände einer stillgelegten Fabrik zu fahren, wie ein Sprecher am Montagmittag entsprechend mitteilte.

Dort versuchte der Angeklagte schlussendlich, die Frau zu vergewaltigen, bevor diese nackt durch den Schnee fliehen konnte.

Nur fünf Tage nach dieser Tat - davon war das Gericht überzeugt - zwang der Angeklagte die Mitarbeiterin eines Autohauses mit einem Messer dazu, ihm den Schlüssel für ein teures Auto zu geben. Als er mit dem Auto davonfahren wollte, wurde er von der Polizei aber festgenommen.

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Der unter anderem wegen Geiselnahme, schwerer sexueller Nötigung und räuberischer Erpressung Angeklagte hatte die Vorwürfe über seinen Anwalt zu Prozessbeginn "vollumfänglich" eingeräumt.

Das Gericht ging allerdings in seinem Urteil vom Freitag davon aus, dass der Mann wegen einer schweren paranoid-halluzinatorischen Schizophrenie nicht schuldfähig gewesen sei.

Titelfoto: Britta Schultejans/dpa

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