Vergewaltigungsprozess gegen "Love Island"-Yasin: So urteilt das Gericht

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München - Der Prozess gegen Yasin Mohamed (35) vor dem Amtsgericht München ist zu Ende. Nach der Anzeige von Sophie Imelmann (30) warf die Staatsanwaltschaft dem "Love Island V.I.P."-Kandidaten Vergewaltigung vor. So urteilte das Schöffengericht.

Yasin Mohamed (35) musste sich vor dem Amtsgericht in München verantworten.
Yasin Mohamed (35) musste sich vor dem Amtsgericht in München verantworten.  © TAG24

An einem turbulenten letzten Prozesstag wurde Yasin am Mittwoch zu einem Jahr und acht Monaten auf Bewährung verurteilt. Letztlich sah das Gericht den Tatvorwurf der Vergewaltigung als erfüllt an.

Es folgt damit den Schilderungen von Sophie und dem Plädoyer der Staatsanwaltschaft. Die hatte betont, dass Sophies Aussagen zur Nacht im Hotel in Griechenland über Monate hinweg konstant geblieben waren: Sie wollte keinen Sex, machte dies deutlich und er habe sich zweimal darüber hinweggesetzt.

Yasin hätte sich hingegen in seinen Aussagen widersprochen und teils unterschiedliche Abläufe der Nacht geschildert, so die Staatsanwaltschaft. Das "Nein" habe er wahrgenommen und verstanden, erklärte die Richterin.

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Die Staatsanwaltschaft hatte eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren und acht Monaten gefordert, während die Verteidigung auf Freispruch plädiert hatte.

Richter erklärt Urteil in München: "Es war ein Übergriff"

Sophie Imelmann (30) mit ihrem Anwalt Abdou Gabbar im Amtsgericht.
Sophie Imelmann (30) mit ihrem Anwalt Abdou Gabbar im Amtsgericht.  © TAG24

"Es war ein Übergriff, das wollen wir hier nicht kleinreden", erklärte die Richterin zum Urteil. Der Tatbestand der Vergewaltigung sei gemäß dem Gesetzestext erfüllt. "Erschwerende Umstände" brauche es dazu nicht weiter. Sophie setzte eine Grenze - dass es zwischen den beiden leidenschaftlich wurde, stehe dazu nicht im Gegensatz.

Aber es handle sich auch um eine "untypischen Vergewaltigung", so die Vorsitzende. Daher wurde das Strafmaß entsprechend angepasst. Wäre das Gericht der Forderung der Staatsanwaltschaft gefolgt, wäre die Aussetzung der Strafe zur Bewährung nicht mehr möglich gewesen.

Zu Gunsten Yasins legte das Gericht aus, dass er nicht vorbestraft sei. Zudem habe er sich zu einem klärenden Gespräch bereit erklärt.

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Sollte das Urteil rechtskräftig werden, muss Yasin als Bewährungsauflage 200 Sozialstunden leisten.

Titelfoto: TAG24

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