Windrad-Betreiberin klagt gegen strenge Auflagen zum Fledermausschutz
München - Windräder haben den Ruf, saubere Energie zu liefern. Doch in der Praxis leiden nicht selten Tiere in der direkten Umgebung unter den riesigen Rotoren. Das ruft die Justiz auf den Plan.
Die Frage lautet: Wie viel Tierschutz ist für die Betreiber von Windkraftanlagen zumutbar? Das muss am Donnerstagvormittag (10 Uhr) nun der Verwaltungsgerichtshof in München beantworten.
Die Betreiberin einer Windkraftanlage im Landkreis Dachau hatte gegen Einschränkungen eine Klage eingereicht, die vom Freistaat zum Schutz von Fledermäusen eingeführt wurden. Ziel der Klägerin ist demnach die Aufhebung sämtlicher Auflagen.
Der Klägerin sei zunächst vom Landratsamt eine Genehmigung für die Windkraftanlage erteilt worden, wenn sie Aufzeichnungen der Fledermausaktivitäten im Umfeld vornehme.
Auf Basis dieser Informationen müsse die Anlage zum Schutz der Tiere bei bestimmtem meteorologischen Bedingungen wie gewissen Windgeschwindigkeiten, Temperaturen oder Regenfällen abgeschaltet werden.
Klägerin hat in der Zwischenzeit ein Monitoring durchgeführt
Dagegen wehrt sich die Klägerin, der bereits durch das Verwaltungsgericht ein Teil der Auflagen erlassen wurden.
In der Zwischenzeit hat die Klägerin nach Angaben des Gerichts ein Monitoring durchgeführt. Das Landratsamt Dachau hat daraufhin die Voraussetzungen für die Abschaltung der Windenergieanlage konkretisiert. Auch dagegen wurde Klage erhoben.
Für das entsprechende Verfahren ist der Verwaltungsgerichtshof aufgrund einer im Dezember des Jahres 2020 in Kraft getretenen Änderung der Gerichtsordnung in der ersten Instanz zuständig.
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