Ausfälle und Krämpfe als Folge einer Impfung? Landessozialgericht prüft Einzelfall

Celle - Das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen beschäftigt sich am heutigen Dienstag (11 Uhr) mit einem mutmaßlichen Impfschaden, der bereits Jahrzehnte zurückliegt.

Das Gericht habe zu entscheiden, ob ein Hirnschaden als Schädigungsfolge der Impfung festzustellen und dem Verstorbenen eine Beschädigtenrente zu gewähren ist. (Symbolbild)
Das Gericht habe zu entscheiden, ob ein Hirnschaden als Schädigungsfolge der Impfung festzustellen und dem Verstorbenen eine Beschädigtenrente zu gewähren ist. (Symbolbild)  © DPA

Geklagt hatte eine Mutter, deren Sohn 1983 im Alter von zwei Jahren gegen Masern und Mumps geimpft wurde.

Wie das Gericht mitteilte, kam es im darauffolgenden Jahr wahrscheinlich zu ersten Ausfällen. Später kamen Krampfanfälle hinzu. Der Sohn starb 2014, seine Eltern führen seine Erkrankung auf die Impfung zurück.

In dem Berufungsverfahren am Dienstag werde ein Neurologe als Gutachter Fragen beantworten, sagte ein Gerichtssprecher. Unter anderem sei das Gehirn des Verstorbenen untersucht worden.

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Das Gericht habe zu entscheiden, ob ein Hirnschaden als Schädigungsfolge der Impfung festzustellen und dem Verstorbenen eine Beschädigtenrente zu gewähren ist. Voraussichtlich werde noch am Dienstag eine Entscheidung verkündet.

Dem Gerichtssprecher zufolge zeigt das Verfahren, wie aufwendig und langwierig die Beurteilung eines geltend gemachten Impfschadens sein kann. Die Eltern des Verstorbenen hätten eine Vielzahl von Zivil-, Straf-, Verwaltungs- und Sozialgerichtsverfahren angestrengt.

Die Diskussionen in Zusammenhang mit der Corona-Pandemie zeigten, wie emotional und umstritten das Thema Impfen sei, sagte der Sprecher.

Er rechne damit, dass die Versorgungsämter und Gerichte in den nächsten Jahren noch mit einer Vielzahl von tatsächlichen und vermeintlichen Impfschäden beschäftigt sein werden.

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