Illegal an Mäusen experimentiert? Forscherin und Institut einigen sich auf Vergleich

Göttingen - Im Fall der Kündigung einer Wissenschaftlerin wegen angeblicher nicht genehmigter Tierversuche haben sich die Forscherin und das Max-Planck-Institut in Göttingen (Niedersachsen) auf einen Vergleich geeinigt.

Das Max-Planck-Institut warf der Frau vor, Tierversuche gemacht zu haben, ohne sie vorab von der zuständigen Behörde genehmigen zu lassen. (Symbolbild)
Das Max-Planck-Institut warf der Frau vor, Tierversuche gemacht zu haben, ohne sie vorab von der zuständigen Behörde genehmigen zu lassen. (Symbolbild)  © Swen Pförtner/dpa

Wie das Arbeitsgericht in Göttingen am Mittwoch mitteilte, verständigten sich die Wissenschaftlerin und das Institut in einem schriftlichen Verfahren darauf, das Arbeitsverhältnis einvernehmlich rückwirkend zum 31. Januar dieses Jahres zu beenden.

Das Max-Planck-Institut werde aus der außerordentlichen Kündigung keine Rechte mehr herleiten, teilte das Gericht weiter mit. Zu einer Verhandlung in dem Kündigungsschutzverfahren kommt es demnach nun nicht mehr.

Das Max-Planck-Institut für Multidisziplinäre Naturwissenschaften warf der Frau nach früheren Angaben des Arbeitsgerichtes vor, Tierversuche gemacht zu haben, ohne sie vorab von der zuständigen Behörde genehmigen zu lassen. Die Forscherin wollte gegen ihre fristlose Entlassung angehen.

Konkret ging es um Versuche, bei denen die Tiermedizinerin untersuchte, wie sich Mäuse bei Sauerstoffmangel verhalten. Die Frau arbeitete den Angaben nach seit vielen Jahren an dem Institut. Ihr Arbeitsvertrag lief noch bis 2026.

Titelfoto: Swen Pförtner/dpa

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