Rentner erdrosselt Partnerin (†62) mit Gürtel - So lange muss er in der Knast
Von Christian Brahmann
Braunschweig/Wendeburg - Für den Richter ist klar: "Das war Absicht". Wegen der Tötung seiner langjährigen Partnerin (†62) im Kreis Peine soll ein 78 Jahre alter Mann für achteinhalb Jahre ins Gefängnis.
Alles in Kürze
- Ein 78-jähriger Mann tötet seine Partnerin mit einem Gürtel.
- Der Täter erhält achteinhalb Jahre Haft wegen Totschlags.
- Das Opfer war 62 Jahre alt und wurde im Kreis Peine getötet.
- Der Angeklagte versuchte nach der Tat, sich selbst das Leben zu nehmen.
- Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig und kann angefochten werden.

Das Landgericht Braunschweig verurteilte den Angeklagten am Freitag wegen Totschlags.
Nach Überzeugung der Strafkammer schoss der Deutsche in der Tatnacht im Januar mehrmals mit einer Schreckschusspistole auf die 62-jährige Frau, schlug dann mit einem Gummihammer auf sie ein und erdrosselte das Opfer schließlich mit einem Bademantelgürtel. Zuvor war es zu einem Streit gekommen.
Nach Überzeugung des Gerichts hatte der Angeklagte mehrmals die Möglichkeit, den eskalierten Streit anders zu beenden. "Sie entschieden sich aber, zu töten", sagte der Richter.
Worum es bei der Auseinandersetzung in dem Haus in der Gemeinde Wendeburg (Niedersachsen) eigentlich ging, ließ sich im Prozess nicht klären.
Klar wurde aus Sicht Kammer aber, dass es schön länger in der Beziehung kriselte.
Acht Jahre Haft: Mann bringt Ehefrau um und will dann Suizid begehen

Nach den Schilderungen im Gericht war der Mann verheiratet und hat eine Tochter. Irgendwann habe es ihn aber zu einer anderen Frau und deren Sohn gezogen.
Aus dieser Affäre sei eine langjährige Beziehung entstanden, die aber mit der Zeit Risse bekommen habe. Von Streit und Funkstille berichtete der Richter. Bis der Angeklagte irgendwann befürchtet habe, seine Liebe ganz zu verlieren.
Der im Rollstuhl sitzende Angeklagte hatte in der Verhandlung über seinen Anwalt erklären lassen, dass er sich an die entscheidenden Tage nicht erinnern könne.
Aufgrund einer Vielzahl von Indizien kam das Gericht aber dennoch zu der Überzeugung, dass der Mann der Täter ist und anschließend versuchte, sich mit einem Autounfall das Leben zu nehmen. Mehrere Notoperationen retteten ihn. Als der Sohn seine Mutter am Morgen entdeckte, kam jede Hilfe zu spät.
Das Urteil ist nicht rechtskräftig; eine Revision ist möglich.
Solltet Ihr selbst von Selbsttötungsgedanken betroffen sein, findet Ihr bei der Telefonseelsorge rund um die Uhr Ansprechpartner, natürlich auch anonym. Telefonseelsorge: 08001110111 oder 08001110222oder 08001110116123.
Titelfoto: Michael Matthey/dpa