Waffenverbot für "Die Heimat"-Mitglied: Jetzt entscheidet das Gericht

Von Maurice Dirker

Braunschweig - Das Waffenverbot gegen ein Mitglied der Partei Die Heimat bleibt bestehen. Das urteilte das Verwaltungsgericht Braunschweig im Eilverfahren.

Ein Mitglied der rechtsextremen Partei "Die Heimat" darf keine Waffen kaufen - diese Entscheidung ist rechtmäßig. (Symbolbild)  © Oliver Killig/dpa-Zentralbild/dpa

Der Betroffene hatte sich vor dem Gericht gegen eine Verfügung der Stadt Braunschweig gewehrt. Die Kammer urteilte nun, dass sie davon ausgeht, dass das von der Stadt ausgesprochene Waffenverbot "in vollem Umfang rechtmäßig" ist.

Die Stadt hatte dem Mann im Februar untersagt, Waffen zu kaufen, für die es keine Erlaubnis braucht, wie Schreckschuss- und Stichwaffen. Zudem untersagte sie ihm auch den Besitz erlaubnispflichtiger Waffen.

Das Gericht befand nun, der Mann habe wegen seiner Mitgliedschaft bei der rechtsextremen Partei Die Heimat (früher NPD) nicht die erforderliche Zuverlässigkeit für den Erwerb oder Besitz von Waffen. Die Kammer verwies dazu auch auf ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts, wonach die Partei verfassungsfeindlich ist.

Gerichtsprozesse Niedersachsen Chef fast totgefahren: Urteil gegen Ex-Hospiz-Pfleger gefallen

Zudem verwies die Kammer auf einen Bericht des Thüringischen Amtes für Verfassungsschutz, wonach der Mann, der früher in Thüringen wohnte, ein langjähriger, bundesweit aktiver Rechtsextremist sei. Das habe bei der Entscheidung aber keine Rolle gespielt.

Anzeige

In einem Onlineshop verkauft der Mann unter anderem Waffen, für die es keine Erlaubnis braucht. In den sozialen Medien gibt er Tipps zum Umgang mit diesen Waffen. Das Urteil könnte für ihn daher berufliche Folgen haben.

Das spreche aber nicht gegen das Waffenverbot, weil das Interesse der Bevölkerung für körperliche Unversehrtheit höher einzuschätzen sei, urteilte das Gericht.

Mehr zum Thema Gerichtsprozesse Niedersachsen: